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Jahres-Reiserücktrittsversicherung: Paar ohne Selbstbehalt

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur kombiniert ein breites Leistungsspektrum mit einer günstigen Jahresprämie. Der Vorteil des Jahres-Reiseschutzes: Sie können beliebig viele Reisen in einem Jahr absichern – die Risikoabdeckung gilt dabei nicht nur für Sie, sondern auch für Ihren Partner oder Ihre Partnerin!

Weitere Infos zur Jahres-Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur

Wir haben Ihnen die wichtigsten Leistungen und Konditionen der Jahres-Reiserücktrittsversicherung übersichtlich zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur eine Auswahl darstellen. Eine genaue Auflistung aller versicherten Risiken und Leistungen können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.

Die Jahres-Reiseversicherung für Paare ohne Selbstbehalt kann für beliebig viele Urlaube im Jahr abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie, dass sich die gewählte Versicherungssumme immer auf den Gesamtreisepreis aller zu versichernder Personen bezieht.

• Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung: max. 15.000 Euro.
• Im Schadenfall wird kein Selbstbehalt erhoben.

Die Kosten eines Reiserücktritts oder eines Reiseabbruchs werden immer dann erstattet, wenn ein versichertes Ereignis eintritt und dieses nachgewiesen wurde. Für die Jahres-Reiseversicherung für Paare haben Sie unter anderem bei folgenden Risiken Versicherungsschutz.

• Auftreten einer schwere Unfallverletzung oder einer unerwartet schweren Erkrankung.
• Todesfall innerhalb Ihrer Familie.
• Eintritt einer unerwartete Impfunverträglichkeit, sofern es sich um eine Pflichtimpfung handelt.
• Feststellung einer Schwangerschaft oder Komplikationen während einer bestehenden Schwangerschaft.
• Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson.
• Unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder Ausbildungsverhältnisses.
• Konjunkturbedingte Kurzarbeit für einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen.
• Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht.
• bei Ihrer Nichtversetzung als Schüler oder Ihre Nichtzulassung zur Prüfung, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt.
• Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Berufs-, Fach- oder Hochschule.
• Schaden am Eigentum von mindestens 2.500 Euro durch Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasser und Straftaten Dritter.
• Adoption eines minderjährigen Kindes.
• Eintritt einer unerwartet schweren Erkrankung eines in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden Hundes.

Vor Abschluss der Jahres-Reiseversicherung (Paare ohne Selbstbehalt) können Sie hier die wichtigsten Bedingungen und Voraussetzungen nachlesen. Eine vollständige Auflistungen finden Sie natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

• Der Reiseschutz kann für maximal zwei Personen gebucht werden
• Die Reiseversicherung gilt weltweit für beliebig viele Reisen bis maximal 365 Tagen Dauer je Reise (der Corona-Schutz für die ersten 45 Tage)
• Die Absicherung gilt u.a. für Pauschal- & Schiffsreisen, Flug-, Bahn- und Busreisen, Mietobjekte etc.
• Die Altersgrenze zum Seniortarif liegt bei 64 ↔ 65 Jahren.

Wir empfehlen Ihnen, die Reiseversicherung zeitnah bei Buchung der ersten Reise, die Sie versichern möchten, abzuschließen, da Sie bereits hier in finanziellem Risiko stehen. Folgende Fristen müssen aber unbedingt eingehalten werden:

• Der Abschluss muss 30 Tage vor Beginn der ersten Reise erfolgen.
• Beginnt die Reise in weniger als 30 Tagen, ist der Abschluss nur bis spätestens 3 Kalendertage nach Buchung der Reise möglich.
• Die Reiseversicherung muss online über den Abschlussrechner der HanseMerkur gebucht werden.
• Nach erfolgreicher Buchung erhalten Sie alle Versicherungsunterlagen sofort per E-Mail.