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Reisepaket-Schutz

Was bietet der Reisepaket-Schutz? Zunächst bildet die Reiserücktrittsversicherung zusammen mit unserem Reiseabbruchschutz die Grundlage zur Absicherung Ihrer Urlaube. Doch zu diesem Basisschutz können Sie weitere Absicherungen hinzunehmen: die Reisegepäckversicherung und die Reisekrankenversicherung. So sind Sie, Ihre Angehörigen und sogar Ihr Reisegepäck vor, während und nach der Reise umfassend gegen viele Risiken abgesichert. Wir wollen Ihnen nun den Reisepaket-Schutz genauer vorstellen.

Was ist ein Reisepaket-Schutz?

Ein Reisepaket-Schutz ist ein spezieller Tarif einer Reiseversicherung, der mehrere verschiedene Leistungen in einem Produkt verbindet. So können Sie zum Beispiel die Reiserücktrittsversicherung mit einer Reisegepäckversicherung und einer Reisekrankenversicherung erweitern. Ihr Vorteil: Sie müssen keine einzelnen Reiseversicherungen bei verschiedenen Gesellschaften abschließen.

Auf unserer Wanderreise durch die Ardennen ist mein Lebensgefährte mit dem Fuß umgeknickt. Da der Knöchel stark geschwollen war, mussten wir zum Arzt. Es war zwar zum Glück nichts gebrochen, unsere Wanderung konnten wir dennoch nicht fortsetzen. Da wir sowohl Behandlungskosten durch den Arztbesuch hatten und die Reise abbrechen mussten, kam einiges zusammen. Durch unseren Reise-Rundum-Schutz war die Angelegenheit aber schnell erledigt. (Peter & Stefan R., Wismar)

Was beinhaltet das Reiseversicherungspaket?

Alle Reiseversicherungspakete auf unserem Vergleichsrechner bestehen aus mindestens vier verschiedenen Versicherungsleistungen: Die Reiserücktrittsversicherung, die Reiseabbruchversicherung, die Reisegepäckversicherung und die Reisekrankenversicherung. Zudem vergleichen wir die Reiseversicherungen für Singles, Paare und Familien mit Kindern.

Wann greift die Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten einer Reisestornierung, falls Sie eine Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Die Stornokosten, die bis zu 100% des Reisepreises betragen können, reichen Sie dann einfach bei Ihrem Reiseversicherer zur Erstattung ein. Folgende versicherte Gründe sollten auf jeden Fall enthalten sein:

  • unerwartet schwere Erkrankung oder Unfallverletzung
  • Todesfall in der näheren Familie
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasser oder Dritte
  • Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikation
  • Arbeitsplatzverlust, Arbeitsaufnahme und Arbeitsplatzwechsel

Welche Kosten werden genau übernommen? Bei einer Reiseabsage können verschiedene Gebühren entstehen. Die meisten sind bei uns natürlich abgesichert. Es kann aber auch vorkommen, dass bestimmte Posten, die ein Reiseveranstalter in Rechnung stellt, nicht ersetzt werden können.

Was deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Mit der Reisegepäckversicherung können Sie Ihre mitgeführten Gepäckstücke gegen zahlreiche Risiken absichern. Üblicherweise übernimmt der Versicherer die Absicherung Ihres Gepäcks von der Anreise (zum Beispiel Flughafen, Bahnhof oder Hafen) über den eigentlichen Reisezeitraum (Pension, Hotels, Campingplätzen, Schiffsreisen) bis hin zur Rückreise an den Heimatort. Doch welche Ereignisse sollten bestenfalls beinhaltet sein? Eine genaue Beschreibung des Versicherungsschutzes finden Sie natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

  1. Ihr Reisegepäck wird beschädigt oder zerstört: Sollte das Transportunternehmen Ihre aufgegebenen Gepäckstücke beim Transport an den Urlaubsort oder zurück an den Heimatort beschädigen, verlieren oder zerstören, können Sie den Schaden einreichen.
  2. Ihr Reisegepäck wird gestohlen oder geraubt: Bei Diebstahl, Raub oder räuberischer Erpressung durch einen Dritten am Urlaubsort können Sie die entwendeten oder geraubten Gepäckstücke bzw. Gegenstände zur Erstattung einreichen.
  3. Ihr Reisegepäck trifft zu spät am Zielort ein: Treffen Ihre Koffer erst nach Ihrer Ankunft am Urlaubsort ein, sollte der Reiseversicherer die Kosten für notwendige Anschaffungen ersetzen (Toiletten- und Hygieneartikel, Kleidung, Schuhe etc.). Aber Achtung: die Kostenerstattung ist hier oft mit einem festen Betrag gedeckelt!

Die Reisekrankenversicherung als Bestandteil des Reisepakets

Die Reisekrankenversicherung bietet eine ganze Reihe von Leistungen an, um Sie in einem Notfall bestens absichern zu können. Versicherungsschutz sollte unter anderem für Heilbehandlungen, bei Untersuchungen, bei einer und sogar im Todesfall bestehen. Versicherungsschutz besteht zunächst immer dann, wenn eine Behandlung ärztlich angeordnet und durchgeführt wurde.

  • Kosten einer ambulanten Behandlung.
  • Kosten einer stationären Behandlung, inklusive Operationen.
  • Kosten für Arzneimittel, Medikamente und Verbandsmittel.
  • Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen und einfache Zahnfüllungen.
  • Kosten für eine ärztliche Behandlung einer akuten Schwangerschafts-Komplikation.
  • Kosten einer Bestattung am Urlaubsort oder für die Überführung der sterblichen Überreste nach Deutschland

Ganz wichtig: Ist eine Erkrankung oder eine Verletzung so schwer, dass eine medizinische Versorgung im Ausland nicht adäquat durchgeführt werden kann, ist oft ein Rücktransport notwendig. Dies sollte auf jeden Fall ein Bestandteil einer Reiseschutz-Paket sein! Ist dieser Transport medizinisch notwendig und vertretbar, übernimmt dann der Reiseversicherung wir sowohl die Organisation, als auch die Kosten des Transport zurück nach Deutschland.

Welche Reisen sind versichert?

Die Reiseversicherungspakete gelten für alle Reisen – weltweit und ohne Ausnahme. Damit haben Sie bei unserem Reisekrankenschutz die optimale Absicherung auch in Ländern, wie den USA, Kanada und Mexiko. Bedenken Sie, dass medizinische Behandlungen gerade in diesen drei Staaten schnell mehrere tausend Euro kosten kann! Die Reisegepäckversicherung gilt ebenfalls für alle Staaten der Welt.

Da Sie auch auf Reisen gegen Raub und Diebstahl geschützt sind, empfehlen wir einen Abschluss gerade dann, wenn Sie in Ländern unterwegs sind, in den die Kriminalität in bestimmten Gebieten hoch sein kann. Bei der Reiserücktrittsversicherung mit kostenfreiem Reiseabbruchschutz können Sie (beinahe) jede beliebige Reiseart versichern. Es spielt hierbei keine Rolle, ob Sie die Reise in einem Reisebüro buchen oder mehrere Reiseleitungen individuell zusammenstellen.

  • Pauschalreisen, Schiffsreisen und Kreuzfahrten
  • Auto-, Bus- und Bahnreisen
  • individuelle Flugreisen
  • Hotels, Gasthäuser und Pensionen
  • Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Appartements
  • Zelt- und Campingplätze
  • Mietwagen, Camping- und Wohnmobile