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Einmalige Reiserücktrittsversicherung

Die einmalige Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt verbindet eine günstige Prämie mit einer Vielzahl an Leistungen, die Sie vor den finanziellen Folgen einer Reisestornierung absichert. Wir wollen Ihnen nun erstmal die grundlegenden Aspekte der einmaligen Reiserücktrittsversicherung vorstellen, damit Sie sich einen schnellen Überblick über alle Teilnehmer an unserem Reiseversicherungsvergleich verschaffen können.

Was ist überhaupt eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiseversicherung dient grundsätzlich zum Schutz vor den Kosten einer Reiseabsage. Wenn Sie einen Urlaub nicht wie geplant antreten können, ist der bzw. sind die Reiseveranstalter berechtigt, von Ihnen einen Schadenersatz zu fordern. Diese finanzielle Belastung, Stornokosten genannt, fängt nun die einmalige Reiserücktrittsversicherung auf. Mit der Erstattung im Schadenfall können Sie dann zum Beispiel an die Planung eines neuen Urlaubs gehen.

Einmalige Reiserücktrittsversicherung

Foto von Daniela Cuevas

Einmalige Reiserücktrittsversicherung: Leistungen

Natürlich unterscheiden sich einmalige Reiserücktrittsversicherungen hinsichtlich Ihrer Leistung von Versicherer zu Versicherer. Dennoch gibt es einige Risiken, die unbedingt immer mitversichert sein sollten. Wir haben Ihnen die häufigsten Gründe einer Reisestornierung zusammengestellt. Möchten Sie genauere Informationen, können Sie diese entweder in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nachlesen oder einfach mit unserem Kundenservice Kontakt aufnehmen.

Unerwartet schwere Erkrankung oder Unfallverletzung

Dieses Risiko stellt den mit Abstand häufigsten Reiserücktrittsgrund überhaupt dar. Jede Reiseversicherung, die an unserem Vergleichsrechner teilnimmt, beinhaltet die Kostenübernahme bei Eintritt einer unerwartet schweren Erkrankung oder Unfallverletzung. Doch was hat es damit genau auf sich? Welche Personen können betroffen sein und wie wird dies nachgewiesen?

Eine Erkrankung gilt dann als schwer, wenn Ihnen der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin vom Antritt der Reise abrät. Dabei muss es sich nicht notwendigerweise um eine lebensbedrohliche Erkrankung handeln oder zwingend stationär behandelt werden. Grundsätzlich muss eine Reiseunfähigkeit attestiert werden.

Unerwartet ist einer Krankheit, wenn diese nicht vor Buchung der Reise bzw. vor Abschluss der Reiseversicherung bereits diagnostiziert oder behandelt wurde. Hier unterscheiden sich die einzelnen Reiseversicherer, je nachdem, was als Behandlung angesehen wird und in welchem Zeitraum dies gilt. Üblicherweise wird hier davon ausgegangen, dass mindestens sechs Monate vorher keine medizinische Betreuung stattgefunden haben darf, um als unerwartet zu gelten.

Versicherungsschutz besteht natürlich zunächst für die versicherten Personen an sich, also allen Reiseteilnehmern, die namentlich und mit Geburtsdaten auf der Police erscheinen. Darüber hinaus können Sie auch dann eine Reise absagen, wenn die unerwartet schwere Erkrankung eine Risikoperson betrifft. Zu diesen zählen Familienangehörige, Lebenspartner und Lebensgemeinschaften.

Um eine Erkrankung einer versicherten Person oder einer Risikoperson nachweisen zu können, stellt Ihnen der jeweilige Reiseversicherer die passenden Formulare zur Verfügung, die Sie dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin vorlegen können. Bitte beachten Sie, dass in Einzelfällen auch weitere Unterlagen nachgefordert werden können (stationäre Behandlungsberichte, Patientenquittungen etc.)

Todesfall in der Familie

Die einmalige Reiserücktrittsversicherung bietet selbstverständlich auch dann Versicherungsschutz, wenn ein Familienangehöriger bzw. eine Familienangehörige verstirbt. Wie auch bei der Erkrankung umfasst der Versicherungsschutz sowohl die versicherten Personen, als auch die Risikopersonen Ihrer Familie – bis hin zu Tanten, Onkel, Nichten und Neffen. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Kopie der Sterbeurkunde und gegebenenfalls durch einen passenden Verwandtschaftsnachweis.

Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen

Einer der schönsten Gründe für eine Absage des Urlaubs ist eine Schwangerschaft. Bei den Reiseversicherern, die an unserem Vergleich teilnehmen genügt hier schon die ärztliche Feststellung einer Schwangerschaft (z.B. durch den Mutterpass), um eine Reise absagen zu können. Die einmalige Reiserücktrittsversicherung bietet aber auch Schutz vor einer Schwangerschaftskomplikation – diese wird wie eine unerwartet schwere Erkrankung gewertet und entsprechend durch ein Attest des Arztes bzw. der Ärztin nachgewiesen.

Was ist der Selbstbehalt und wie hoch ist dieser?

Die einmalige Reiserücktrittsversicherung wird hier mit Selbstbeteiligung angeboten. Dies bedeutet, dass Sie im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst übernehmen müssen. Der Vorteil dabei ist, dass die Prämie bei Abschluss günstiger ist, als bei einem vergleichbaren Tarif ohne Eigenbeteiligung. Doch wie hoch ist dieser und wie wird er berechnet?

Wenn Sie einen Schadenfall bei der Reiseversicherung einreichen, werden Ihnen zunächst die Stornierungsgebühren des Reiseveranstalters ersetzt. Bei Ermittlung der Erstattungshöhe können noch weitere Folgekosten hinzukommen, wie etwa Visumkosten, Attestkosten oder Einzelzimmerzuschläge bei einer Teilstornierung. Der Selbstbehalt wird nun von der Summe der Erstattungen abgezogen. In der Regel beläuft sich die Eigenbeteiligung auf 20% der erstattungsfähigen Kosten. Aber Achtung: bei allen Versicherern gibt es einen Mindestbetrag pro reisender Person, der zwischen 25 Euro und 50 Euro liegt. Hierzu haben wir Ihnen ein fiktives Beispiel vorbereitet.

Das Ehepaar Schmidt möchte mit beiden Kindern Griechenland besuchen. Die Reisekosten belaufen sich auf insgesamt 3.500 Euro. Aufgrund einer unerwarteten Erkrankung musste der Urlaub abgesagt werden. Die Kosten der Stornierung belaufen sich auf 2.000 Euro. Die einmalige Reiserücktrittsversicherung wurde mit Selbstbehalt abgeschlossen. Daher erfolgt die Leistungsabrechnung wie folgt:

Stornokosten: 2.000,00 Euro
Selbstbehalt 20%, mindestens 25 Euro je reisender Person: 400,00 Euro
Erstattung: 1.600,00 Euro

Wann fällt der Selbstbehalt an?

Vereinbaren Sie eine einmalige Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt, so fällt dieser in der Regel bei allen versicherten Risiken an. Die Berechnung, wie wir sie oben beispielhaft erläutert haben, bleibt dabei immer gleich. Es gibt aber hier auch Ausnahmen! Wir haben Ihnen die wichtigsten Ausnahmen einmal zusammengestellt.

  • Hanse Merkur: bei Abschluss einer Reiseversicherung mit Selbstbehalt wird dieser nur dann abgezogen, wenn Sie die Reise aufgrund einer ambulant behandelten Erkrankung oder Unfallverletzung absagen. Bei allen anderen Leistungsfällen wird keine Eigenbeteiligung fällig (z.B. Todesfall, Schwangerschaft etc.)
  • LTA Reiseschutz: Die Selbstbeteiligung wird hier im Schadenfall nur abgezogen, wenn eine der versicherten Personen bei Abschluss der Reiseversicherung das 69. Lebensjahr bereits vollendet hat und damit den Seniortarif nutzt.

Warum lohnt sich der Vergleich von Reiserücktrittsversicherungen?

Einmalige Reiserücktrittsversicherungen gibt es inzwischen wie Sand am Meer. Damit Sie im Dschungel von Versicherungsleistungen, Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder Tarifbestimmungen nicht verloren gehen, haben wir für Sie einen Rechner entwickelt, mit dem Sie sich einen schnellen und effektiven Überblick verschaffen können. Bei Bedarf haben Sie dann natürlich auch die Möglichkeit, tiefer einzusteigen – alle wichtigen Unterlagen stellen wir Ihnen bereits vor Abschluss der Reiseversicherung zur Verfügung!

Beim einem Vergleich von Reiserücktritt & Co. geht es nicht immer nur um die Prämie, sondern um das Zusammenspiel von Leistungen, Alternativen und Kosten. Die teuerste Reiseversicherung ist nicht automatisch auch die passendste – und umgekehrt muss eine günstige Alternative nicht automatisch einen Verlust an Leistungen beinhalten. Mit unserem Vergleichsportal können Sie hier genau abwägen, welche Sicherheiten Sie abschließen möchten.

Welche Reiseversicherer nehmen am Vergleich teil?

Die Reiseversicherungen für einmalige Urlaube gibt es von allen Anbietern, die wir auf unserem Vergleichsrechner zur Verfügung haben. Selbstverständlich nehmen wir nur Reiseversicherer auf, die über ein Mindestmaß an Leistungen verfügen, die die häufigsten Risiken des Alltags absichern. Aktuell können Sie folgende Reiseversicherungen vergleichen:

Teilnehmende Gesellschaften am Reiseversicherungsvergleich
TravelProtect (Bayerische)
Hanse Merkur Reiseversicherung
ERGO Reiseversicherung
LTA Reiseschutz
EuropAssistance Reiseversicherung
Allianz Travel