
Einmal-Reiseschutz: Single ohne Selbstbehalt
Egal ob Sie Ihre Reise am Tag vor der Abreise stornieren müssen, oder aufgrund einer Erkrankung länger am Urlaubsort bleiben – mit der Allianz Travel Reiseversicherung haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite! Natürlich bietet die Einmal-Reiseversicherung ohne Selbstbeteiligung noch viel mehr für Ihre Sicherheit vor – während – und nach der Reise!

Informationen zur Einmal-Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt
Wir haben die wichtigsten Leistungen und Konditionen der Einmal-Reiseversicherung für Sie übersichtlich zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur eine Auswahl darstellen. Eine genaue Auflistung aller versicherten Risiken und Leistungen können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen, die Ihnen am Ende dieser Seite als Download zur Verfügung stehen.
Leistungen der Einmal-Reiseversicherung
Die Allianz Travel Reiseversicherung bietet Ihnen bei der Einmal-Reiserücktrittsversicherung nicht nur den Reiserücktrittschutz an, sondern auch eine Reiseabbruchversicherung mit Urlaubsgarantie! Die Reiseversicherung wird hierbei individuell nach Reiseziel, Reisepreis und Alter der reisenden Personen berechnet.
• Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung kann für eine einzelne Reise bis maximal 20.000 Euro abgeschlossen werden.
• Im Schadenfall besteht in keinem Fall eine Eigenbeteiligung.
Versicherte Risiken bei Reiserücktritt & Reiseabbruch
Die Allianz Travel übernimmt Ihre Kosten im Falle eines Reiserücktritts bzw. eines Reiseabbruchs, sofern ein versicherter Ereignis eintritt. Es bestehen zahlreiche Risiken, die die Allianz versichern kann.
• Eintritt einer unerwartet schweren Erkrankung oder Unfallverletzung.
• Der Todesfall eines bzw. einer Familienangehörigen (ersten & zweiten Grads).
• Ärztlich festgestellte Schwangerschaft oder unerwartet schwere Schwangerschaftskomplikation.
• Ihr Hauptwohnsitz wird unbewohnbar.
• Arbeitsplatzverlust (nicht selbst verschuldet) oder konjunkturell bedingte Kurzarbeit.
• Arbeitsplatzwechsel oder Arbeitsaufnahme nach vorheriger Arbeitslosigkeit.
• Offizielle und rechtsverbindliche Trennung bzw. Scheidung vom Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin
• Der Bruch einer Prothese oder Lockerung eines implantierten Gelenks.
• Eintritt einer Impfunverträglichkeit einer Impfung, die zur Einreise verpflichtend ist.
Tarifbestimmungen
Vor Abschluss der Einmal-Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt können Sie hier die Tarifbestimmungen und die Annahmerichtlinien der Allianz Travel einsehen. Für eine vollständige Auflistung stehen Ihnen auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Produktinformationen zur Verfügung.
• Der Reiseschutz kann für eine Einzelperson gebucht werden.
• Die Reiseversicherung gilt weltweit für eine Reise bis maximal 999 Tagen Dauer
• Die Absicherung gilt u.a. für Pauschal- & Schiffsreisen, Flug-, Bahn- und Busreisen, Mietobjekte etc.
• Der Standardtarif gilt bis zum 65. Lebensjahr, ab dem 66. Lebensjahr greift der Seniortarif
Abschluss der Reiseversicherung
Der Abschluss der Reiseversicherung kann sowohl vor der Reisebuchung als auch danach erfolgen. Wir empfehlen einen zeitnahen Abschluss nach Buchung des Urlaubs, um das finanzielle Risiko einer Absage zu minimieren. Folgende Fristen gelten für den Abschluss der Allianz Travel Reiseversicherung:
• Der Abschluss muss spätestens 30 Tage vor Beginn der Reise erfolgen.
• Beginnt die Reise in weniger als 30 Tagen, ist der Abschluss nur bis spätestens drei Kalendertage nach Buchung der Reise möglich.
• Die Reiseversicherung muss online über den Abschlussrechner der Allianz Travel Reiseversicherung erfolgen.
• Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie alle Versicherungsunterlagen per E-Mail zugesendet.