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Jahres-Reiseschutzpaket: Familie ohne SB

Das Jahres-Reiseschutzpaket von EuropAssistance bietet Ihnen neben der Reiserücktrittsversicherung auch einen Reisegepäckschutz und eine Reisekrankenversicherung an. So sind Sie für beliebig viele Reisen im Jahr umfassend und bestens abgesichert – mit der EuropAssistance Reiseversicherung an Ihrer Seite!

Vertragsdetails: Jahres-Reisepaket für Familien ohne Selbstbehalt

Wir haben Ihnen die wichtigsten Leistungen und Konditionen der Jahres-Reiseversicherung übersichtlich zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur eine Auswahl darstellen. Eine genaue Auflistung aller versicherten Risiken und Leistungen können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen, die Ihnen am Ende dieser Seite als Download zur Verfügung stehen.

Die Jahres-Reisepaketversicherung der EuropAssistance wird mit einer Reiserücktritts-, einer Reiseabbruch-, einer Reisegepäck- & einer Reisekrankenversicherungen angeboten.

• Reiserücktrittsversicherung bis max. 10.000 Euro (kein Selbstbehalt)
• Reiseabbruchversicherung bis max. 10.000 Euro (kein Selbstbehalt)
• Reisegepäckversicherung: bis 4.000 Euro (kein Selbstbehalt)
• Reisekrankenversicherung: unbegrenzte Versicherungssumme (kein Selbstbehalt)

Eine Erstattung der Kosten einer Reiseabsage, eines verspäteten Reiseantritts oder einer Umbuchung der Reise erfolgt durch die EuropAssistance, wenn einer der folgenden Gründe eintritt und entsprechend nachgewiesen wird:

• Erkrankung (z.B. COVID-19), Unfallverletzung oder Todesfall
• Boarding- oder Einreiseverbot wegen Verdacht auf COVID-19-Infektion
• Behördlich angeordnete persönliche Quarantäne wegen Verdacht auf COVID-19-Infektion
• Impfunverträglichkeit
• Schwangerschaft
• Prothesen & Implantate Prothesenbrüche oder Lockerung implantierter Gelenke
• Haustiererkrankung oder Unfallverletzung eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer Katze
• Verpassen des Hinflugs aufgrund Verspätung von ÖPNV oder Shuttle Services
• Terroranschlag in einem Umkreis von 200 km der gebuchten Unterkunft
Arbeitsplatzverlust / Arbeitsplatzwechsel oder Beginn eines neuen Anstellungsverhältnisses
Konjunkturbedingte Kurzarbeit für mind. 3 Monate und Gehaltsreduzierung von mind. 30%

Die EuropAssistance erstattet Ihnen entstehende Kosten, wenn ein versicherter Gegenstand Ihres Reisegepäcks während einer Reise durch ein versichertes Ereignis abhandenkommt oder beschädigt wird. Außerdem erbringt die EuropAssistance auch Leistungen bei einer unplanmäßigen Verspätung Ihres Reisegepäcks.

• Straftat eines Dritten
• Unfall eines Transportmittels
• Feuer oder Elementarereignisse
• Aufgabe an ein Beförderungsunternehmen, einen Beherbergungsbetrieb oder eine Gepäckaufbewahrung
• Das von Ihnen bei der Reise aufgegebenes Reisegepäck erreicht den Bestimmungsort wegen einer verspäteten Beförderung mehr als 24 Stunden nach Ihnen.

Die EuropAssistance erstattet Ihnen die Kosten einer medizinischen Behandlung im Ausland, wenn einer der folgenden Risiken eintritt:

• ambulante oder stationäre Behandlung, inkl. Operationen
• Schwangerschaftskomplikationen oder Entbindungen vor der 37. Schwangerschaftswoche
• Transportkosten im Urlaubsgebiet und Rücktransporte nach Deutschland
• schmerzstillende Zahnbehandlungen
• Arzneien, Medikamente und medizinische Hilfsmittel

Für die Jahres-Reiseversicherung der EuropAssistance gelten bestimmte Voraussetzungen und Bestimmungen, die für den von Ihnen gewählten Reiseversicherungstarif gelten. Eine genaue Auflistung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

• Der Reiseschutz kann für maximal zwei Personen und Kinder bis 27 Jahre gebucht werden
• Die Reiseversicherung gilt weltweit für beliebig viele Reisen bis maximal 56 Tagen Dauer je Reise
• Die Absicherung gilt u.a. für Pauschal- & Schiffsreisen, Flug-, Bahn- und Busreisen, Mietobjekte etc.
• Der Standardtarif gilt bis zum 64. Lebensjahr, ab dem 65. Lebensjahr greift der Seniortarif

Der Abschluss der Jahres-Reiseversicherung sollte direkt nach Buchung der Reise erfolgen, da Sie nun bereits im finanziellen Risiko stehen, falls es zu einer Absage des Urlaubs kommen sollte. Folgende Fristen gelten zudem:

• Der Abschluss muss spätestens 30 Tage vor Beginn der Reise erfolgen
• Beginnt die Reise in weniger als 30 Tagen, ist der Abschluss nur bis spätestens fünf Kalendertage nach Buchung der Reise möglich
• Die Reiseversicherung muss online über den Abschlussrechner des Versicherers gebucht werden
• Nach erfolgreicher Buchung erhalten Sie alle Versicherungsunterlagen per E-Mail