Jahres-Reiseschutzpaket: Familie mit SB
Das Jahres-Reiseschutzpaket des LTA Reiseschutzes bietet Ihnen neben der Reiserücktrittsversicherung auch einen Reisegepäckschutz und eine Reisekrankenversicherung an. So sind Sie für beliebig viele Reisen im Jahr umfassend und bestens abgesichert – mit der LTA Reiseversicherung an Ihrer Seite!
Vertragsdetails: Jahres-Reisepaket für Familien mit Selbstbehalt
Wir haben Ihnen die wichtigsten Leistungen und Konditionen der Jahres-Reiseversicherung übersichtlich zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur eine Auswahl darstellen. Eine genaue Auflistung aller versicherten Risiken und Leistungen können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen, die Ihnen am Ende dieser Seite als Download zur Verfügung stehen.
Leistungen der Jahres-Reisepaketversicherung
Die Jahres-Reisepaketversicherung des LTA Reiseschutzes wird mit einer Reiserücktritts-, einer Reiseabbruch-, einer Reisegepäck- & einer Reisekrankenversicherungen angeboten.
• Reiserücktrittsversicherung bis max. 10.000 Euro (Selbstbehalt beträgt 20% der erstattungsfähigen Kosten)
• Reiseabbruchversicherung bis max. 10.000 Euro (Selbstbehalt beträgt 20% der erstattungsfähigen Kosten)
• Reisegepäckversicherung: ab 6.000 Euro (Selbstbehalt beträgt pauschal 100 Euro je Schadenfall)
• Reisekrankenversicherung: unbegrenzte Versicherungssumme (Selbstbehalt beträgt pauschal 100 Euro je Schadenfall)
Versicherte Gründe der Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung
Eine Erstattung der Kosten einer Reiseabsage, eines verspäteten Reiseantritts oder einer Umbuchung der Reise erfolgt durch die EuropAssistance, wenn einer der folgenden Gründe eintritt und entsprechend nachgewiesen wird:
• Tod
• schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung
• unerwartete Impfunverträglichkeit
• Schwangerschaft und unerwartet eingetretene schwere Komplikationen während der Schwangerschaft
• Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung
• Unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder Ausbildungsverhältnisses
• Konjunkturbedingte Kurzarbeit für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten
• Arbeitsplatzwechsel
• Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder Straftat eines Dritten
Versicherte Gründe der Reisegepäckversicherung
Der LTA Reiseschutz erstattet Ihnen entstehende Kosten, wenn ein versicherter Gegenstand Ihres Reisegepäcks während einer Reise durch ein versichertes Ereignis abhandenkommt oder beschädigt wird. Außerdem erbringt die LTA auch Leistungen bei einer unplanmäßigen Verspätung Ihres Reisegepäcks.
• Straftat eines Dritten (Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung)
• Unfall eines Transportmittels
• Feuer oder Elementarereignisse
• Aufgabe an ein Beförderungsunternehmen, einen Beherbergungsbetrieb oder eine Gepäckaufbewahrung
• Das von Ihnen bei der Reise aufgegebenes Reisegepäck erreicht den Bestimmungsort wegen einer verspäteten Beförderung mehr als 24 Stunden nach Ihnen.
Versicherte Gründe der Reisekrankenversicherung
Der LTA Reiseschutz erstattet Ihnen die Kosten einer medizinischen Behandlung im Ausland, wenn einer der folgenden Risiken eintritt:
• ambulante oder stationäre Behandlung, inkl. Operationen
• Schwangerschaftskomplikationen oder Entbindungen vor der 37. Schwangerschaftswoche
• Transportkosten im Urlaubsgebiet und Rücktransporte nach Deutschland
• schmerzstillende Zahnbehandlungen
• Arzneien, Medikamente und medizinische Hilfsmittel
Tarifbestimmungen
Für die Jahres-Reiseversicherung des LTA Reiseschutzes gelten bestimmte Voraussetzungen und Bestimmungen, die für den von Ihnen gewählten Reiseversicherungstarif gelten. Eine genaue Auflistung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
• Der Reiseschutz kann für zwei Personen und Kinder bis 23 Jahre gebucht werden
• Die Reiseversicherung gilt weltweit für beliebig viele Reisen bis maximal 56 Tagen Dauer je Reise
• Die Absicherung gilt u.a. für Pauschal- & Schiffsreisen, Flug-, Bahn- und Busreisen, Mietobjekte etc.
• Der Youngtarif gilt bis zum 44. Lebensjahr, ab dem 45. Lebensjahr gilt der Standardtarif, ab dem 69. Lebensjahr der Seniortarif
Abschluss der Reiseversicherung
Der Abschluss der Jahres-Reiseversicherung sollte direkt nach Buchung der Reise erfolgen, da Sie nun bereits im finanziellen Risiko stehen, falls es zu einer Absage des Urlaubs kommen sollte. Folgende Fristen gelten zudem:
• Der Abschluss muss spätestens 30 Tage vor Beginn der Reise erfolgen
• Beginnt die Reise in weniger als 30 Tagen, ist der Abschluss nur bis spätestens fünf Kalendertage nach Buchung der Reise möglich
• Die Reiseversicherung muss online über den Abschlussrechner des Versicherers gebucht werden
• Nach erfolgreicher Buchung erhalten Sie alle Versicherungsunterlagen per E-Mail