Die Einmal-Reiserücktrittsversicherung für Schulklassen der Allianz Travel Reiseversicherung sichert eine Klassenfahrt ab, die deutschlandweit, europaweit oder weltweit stattfindet. Die Reiseversicherung kann mit einer Reisekrankenversicherung, einer Reisegepäckversicherung, einer Reise-Haftpflichtversicherrung oder einer Reiseunfallversicherung erweitert werden. Sie beinhaltet auch eine Lehrer-Ausfallversicherung.
Der Reiseversicherung für Klassenfahrten der Allianz Travel beinhaltet immer eine Reiserücktrittsversicherung (Stornokosten-Versicherung). Eine Reiseabbruchversicherung, eine Reisekrankenversicherung, sowie Reisehaftpflicht und Reiseunfallversicherung können hinzugenommen werden. Die maximale Versicherungssumme beträgt je Schüler maximal 2.500 €.
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Reiserücktritt: max. 2.500 € (pro reisendem Schüler) | ||||||
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Reiseabbruch: max. 2.500 € (pro reisendem Schüler) | ||||||
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Reisegepäck: pauschal 3.000 € pro Schüler | ||||||
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Reisekranken: optional; unbegrenzt | ||||||
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Reise-Haftpflicht: optional; pauschal 500.000 € | ||||||
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Reiseunfall: optional; pauschal 10.000 € / Todesfall 30.000 € |
Die Reiserücktrittsversicherung für Schulklassen gilt für eine einzelne Reise bis zu 2.500 € je Schüler. Bei der Schul-Reiseversicherung sind auch bis zu zwei Begleitpersonen mitversichert. Bitte beachten Sie, dass der Abschluss der Reiseversicherung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen muss.
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Altersstufen: für Schüler*innen bis zum 25. Lebensjahr | ||||||
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Versicherungssumme: bis 2.500 € Reisepreis (je Schüler*in) | ||||||
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Abschluss: Nach Reisebuchung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn; Last-Minute-Schutz bis drei Werktage nach Reisebuchung | ||||||
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Selbstbehalt: Reiserücktritt & Reiseabbruch: wahlweise mit und ohne Selbstbehalt | ||||||
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Selbstbehalt: Reisekranken, -Haftpflicht & -unfall: wahlweise mit und ohne Selbstbehalt | ||||||
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Einmal-Reiseversicherung: eine einzelne Reisen bis 45 Tage Dauer | ||||||
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AVB (Basisschutz): Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen können Sie hier aufrufen (PDF) | ||||||
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AVB (Komplettschutz): Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen können Sie hier aufrufen (PDF) |
Versicherungsschutz besteht bei Absage einer Reise (Stornierung) in zahlreichen Fällen. Unter anderem können Sie aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls, im Todesfall oder bei Verlust des Arbeitsplatzes eine Reise absagen und die Stornokosten der ERGO Jahres-Reiseversicherung einreichen. Eine vollständige Auflistung der versicherten Risiken können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.
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unerwartet schwere Krankheit | ![]() |
unerwartete Unfallverletzung | ![]() |
Todesfall eines Angehörigen | ||
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Schwangerschaft | ![]() |
Arbeitsplatzverlust | ![]() |
Arbeitsaufnahme | ||
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Arbeitsplatzwechsel | ![]() |
Schaden am Eigentum | ![]() |
Unabkömmlichkeit im Betrieb | ||
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Kurzarbeit | ![]() |
Impfunverträglichkeit | ![]() |
unerwartete Adoption | ||
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Nichtversetzung eines Schülers/in | ![]() |
Nachholtermin einer Prüfung | ![]() |
Bruch einer (Gelenk-)Prothese | ||
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Ausfall d. Herzschrittmachers | ![]() |
Unerwartete gerichtliche Ladung | ![]() |
Diebstahl Reisedokumente | ||
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unerwarteter OP-Termin | ![]() |
Austritt aus der Schulklasse | ![]() |
Ausfall d. Begleitpersonen |
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt zunächst die Stornogebühren. Diese fallen dann an, wenn Sie eine Reise nicht antreten können. Die Höhe der Stornierungskosten regelt der Reiseveranstalter über seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zusätzlich können aber eine Reisestornierung mit weitere Kosten verbunden sein. Die ERGO Reiseversicherung übernimmt auch folgende Gebühren.
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Stornierungskosten | ![]() |
Kosten durch versp. Verkehrsmittel | ![]() |
Umbuchungsgebühren | ||
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Einzelzimmerzuschläge | ![]() |
Vermittlungsentgelte bis 100 € | ![]() |
VISA-Gebühren |
Die Reiseabbruchversicherung greift dann, wenn Sie einen gebuchten Urlaub nicht planmäßig beenden können. Versichert ist die vorzeitige Rückreise nach Hause, als auch ein verlängerter Aufenthalt. Unter gewissen Umständen ist eine Reiseunterbrechung, sowie eine Rückkehr zu einer Reisegeuppe mitversichert. Eine genaue Auflistung der versicherten Leistungen können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.
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Vorzeitiger Reiseabbruch | ![]() |
Verlängerter Aufenthalt | ![]() |
Umbuchungsgebühren | ||
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Reiseunterbrechungen | ![]() |
Vermittlungsentgelte bis 100 € | ![]() |
Rückkehr zu einer Reisegruppe |
Die Reisegepäckversicherung sichert Ihre mitgeführten Gegenstände ab. Versichert ist sowohl eine Beschädigung des Reisegepäcks, als auch eine verspätete Auslieferung am Urlaubsort. Wird Ihr Reisegepäck gestohlen oder geraubt, können Sie dies ebenfalls als Schadensfall geltend machen. Vor Abschluss einer Jahres-Reisegepäckversicherung sollten Sie einen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen werfen.
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Verlust von Reisegepäck | ![]() |
Transportschäden | ![]() |
Raub & Diebstahl | ||
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Kostenerstattung für Neuanschaffungen bei einer verspäteten Auslieferung |
In der Reisegepäckversicherung gibt es jedoch auch zahlreiche Ausschlüsse, die Sie vor Abschluss dieser Reiseversicherung im Blick haben sollten. Unter anderem besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei folgenden Wertsachen bzw. Ereignissen.
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Geld & Wertpapiere | ![]() |
Fahrkarten & Dokumente | ![]() |
Jagd- und Sportwaffen | ||
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Landfahrzeuge | ![]() |
Luftfahrzeuge | ![]() |
Wasserfahrzeuge | ||
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Schäden durch Vergessen | ![]() |
Schäden durch Verlieren |
Die Reisekrankenversicherung kommt für die Kosten auf, die bei einem Arztbesuch im Ausland entstehen können. Übernommen werden ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnarztbesuche und Krankentransporte. Auch eine Rückkehr nach Deutschland mit einem Krankentransport ist in der Auslandsreisekrankenversicherung berücksichtigt. Eine genaue Auflistung der erstattungsfähigen Leistungen können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.
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ambulante Behandlungen | ![]() |
stationäre Behandlungen | ![]() |
Arzneien & Medikamente | ||
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Verbandmittel | ![]() |
Krankentransporte | ![]() |
Rücktransporte nach Deutschland | ||
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Bergungskosten | ![]() |
Bestattungskosten | ![]() |
Überführungskosten | ||
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Zahnbehandlungen | ![]() |
einfacher Zahnersatz |
Die Reisehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten bei Personen- und Sachschäden, die auf Reisen entstehen. Eine genaue Auflistung der erstattungsfähigen Leistungen können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.
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Haftpflicht bei Personen- und Sachschäden (pauschal 500.000 €) | ||||||
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Mietsachschäden |
Die Einmal-Reiseversicherung für Schulfahrten können Sie bei Bedarf mit einer Reiseunfallversicherung erweitern. Hier gilt eine Versicherungssumme von 10.000 Euro bzw. 20.000 Euro. Eine genauere Auflistung der versicherten Ereignisse können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.
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Gesundheitsschädigungen durch einen Unfall, durch Ersticken oder Ertrinken | ||||||
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Leistungen im Invaliditätsfall (bis 10.000 €) | ||||||
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Leistungen im Todesfall (bis 20.000 €) | ||||||
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Bergungskosten |