
Einmal-Reiseschutz: Paar mit Selbstbehalt
Der LTA Reiseschutz bietet Ihnen nur nur ein breites Leistungsspektrum zur Absicherung einer einzelnen Reise an, sondern punktet auch noch mit einer günstigen Prämie. Sollte der Urlaub dann nicht stattfinden können, lässt Sie die LTA nicht im Regen stehen, sondern hilft schnell und unkompliziert.

Informationen rund um die Einmal-Reiseversicherung für Paare
Wir haben die wichtigsten Leistungen und Konditionen der Einmal-Reiseversicherung für Sie übersichtlich zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur eine Auswahl darstellen. Eine genaue Auflistung aller versicherten Risiken und Leistungen können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen, die Ihnen am Ende dieser Seite als Download zur Verfügung stehen.
Leistungen der Einmal-Reiseversicherung
Die Einmal-Reiserücktrittsversicherung des LTA Reiseschutzes wird Ihnen mit einer Reiserücktrittsversicherung inklusive Reiseabbruchschutz angeboten. Sie können die Reiseversicherung in verschiedenen Stufen abschließen.
• Die Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung kann für eine einzelne Reise bis maximal 5.000 Euro abgeschlossen werden.
• Der Selbstbehalt im Schadenfall (20% der erstattungsfähigen Summe) wird erst ab dem 70. Lebensjahr erhoben.
Versicherte Risiken bei Reiserücktritt & Reiseabbruch
Die Kosten einer Reisestornierung werden vom LTA Reiseschutz erstattet, wenn ein versichertes Ereignis vorliegt, dass entsprechend nachgewiesen werden kann. Versicherungsschutz besteht dabei unter anderem bei folgenden Risiken:
• Eine schwere Unfallverletzung bzw. eine unerwartete schwere Erkrankung.
• Der Tod eines Angehörigen Ihrer Familie.
• Eine unerwartete Impfunverträglichkeit, wenn die Impfung zur Einreise verpflichtend ist.
• Feststellung einer Schwangerschaft sowie eine unerwartet eingetretene schwere Schwangerschaftskomplikation.
• Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson.
• Unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder Ausbildungsverhältnisses.
• Konjunkturbedingte Kurzarbeit für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten.
• Ein Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht.
• Unerwartete Vorladung der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson als Zeuge in einem Gerichtsverfahren.
• Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Berufs-, Fach- oder Hochschule.
• Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Elementarereignissen, bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser, Wasserrohrbruch etc.
• unerwartete schwere Erkrankung und schwere Unfallverletzung eines in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden Hundes.
Tarifbestimmungen
Vor Abschluss der Einmal-Reiseversicherung der LTA können Sie sich hier über die wichtigsten Voraussetzungen und Bestimmungen informieren, die für den von Ihnen gewählten Tarif gelten. Eine genaue Auflistung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den Produktinformationen.
• Der Reiseschutz kann für eine einzelne Person gebucht werden.
• Die Reiseversicherung gilt weltweit für eine Reise bis maximal 56 Tagen Dauer.
• Die Absicherung gilt u.a. für Pauschal- & Schiffsreisen, Flug-, Bahn- und Busreisen, Mietobjekte etc.
• Der Altersgrenzen liegen bei 44 ↔ 45 Jahre sowie bei 69 ↔ 70 Jahre
Abschluss der Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen, die Reiseversicherung direkt nach Buchung der Reise abzuschließen, da Sie nun bereits im finanziellen Risiko stehen und für eine Absage des Urlaubs haften. Folgende Fristen müssen bei Buchung der Reise eingehalten werden.
• Der Abschluss muss 30 Tage vor Beginn der Reise erfolgen.
• Beginnt die Reise in weniger als 30 Tagen, ist der Abschluss nur bis spätestens fünf Kalendertage nach Buchung der Reise möglich.
• Die Reiseversicherung muss online über den Abschlussrechner der LTA gebucht werden.
• Nach erfolgreicher Buchung erhalten Sie alle Versicherungsunterlagen sofort per E-Mail.