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Einmal-Reiseschutz: Paar ohne Selbstbehalt

Die Reiserücktrittsversicherung der EuropAssistance verbindet ein breites Leistungsspektrum mit einer günstigen Prämie. Mit dem einmaligen Reiseschutz können Sie einen speziellen Urlaub versichern. Egal ob bei einer Absage der Reise oder einem außerplanmäßigem Ende – mit der EuropAssistance haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite.

Weitere Informationen zum Einmal-Reiseschutz ohne Selbstbeteiligung

Wir haben die wichtigsten Leistungen und Konditionen der Einmal-Reiseversicherung für Sie übersichtlich zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur eine Auswahl darstellen. Eine genaue Auflistung aller versicherten Risiken und Leistungen können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen, die Ihnen am Ende dieser Seite als Download zur Verfügung stehen.

Die Einmal-Reiserücktrittsversicherung der EuropAssistance wird Ihnen mit einer Reiserücktrittsversicherung und einem Reiseabbruchschutz angeboten. Die maximale Versicherungssumme für eine Reise liegt hier bei 10.000 Euro und wird in verschiedenen Tarifstufen angeboten.

• Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung: eine einzelne Reise bis maximal 10.000 Euro
• Selbstbehalt: keine Eigenbeteiligung im Schadenfall.

Die EuropAssistance übernimmt die Kosten einer Reiseabsage oder einer außerplanmäßigen Beendigung des Urlaubs. Diese Kosten werden immer dann erstattet, wenn ein versichertes Ereignis vorliegt. Versicherungsschutz besteht unter anderem bei folgenden Risiken:

• Eintritt einer Erkrankung (z.B. COVID-19), Unfallverletzung oder eines Todesfall.
• Boarding- oder Einreiseverbot wegen Verdacht auf COVID-19-Infektion.
• Eine behördlich angeordnete persönliche Quarantäne wegen Verdacht auf COVID-19-Infektion.
• Die Impfunverträglichkeit, wenn die Impfung zur Einreise verpflichtend ist.
• Ärztlich festgestellte Schwangerschaft.
• Prothesenbrüche oder Lockerung implantierter Gelenke.
• Eine Haustiererkrankung oder Unfallverletzung eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer Katze.
• Verpassen des Hinflugs aufgrund Verspätung von ÖPNV oder Shuttle Services.
• Ein Terroranschlag in einem Umkreis von 200 km der gebuchten Unterkunft.
• Der Arbeitsplatzverlust / Arbeitsplatzwechsel oder Beginn eines neuen Anstellungsverhältnisses.
• Konjunkturbedingte Kurzarbeit für mind. 3 Monate und Gehaltsreduzierung von mind. 30%.

Vor Abschluss der Einmal-Reiseversicherung ohne Selbstbehalt der EuropAssistance können Sie sich hier über die wichtigsten Voraussetzungen und Bestimmungen informieren, die für den von Ihnen gewählten Tarif gelten. Eine genaue Auflistung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den Produktinformationen.

• Der Reiseschutz kann für maximal eine Person gebucht werden.
• Die Reiseversicherung gilt weltweit für eine Reise bis maximal 31 Tagen Dauer.
• Die Absicherung gilt u.a. für Pauschal- & Schiffsreisen, Flug-, Bahn- und Busreisen, Mietobjekte etc.
• Der Standardtarif gilt bis zum 64. Lebensjahr, ab dem 65. Lebensjahr greift der Seniortarif.

Wir empfehlen Ihnen, die Reiseversicherung direkt nach Buchung der Reise abzuschließen, da Sie nun bereits im finanziellen Risiko stehen und für eine Absage des Urlaubs haften. Folgende Fristen müssen bei Buchung der Reise eingehalten werden.

• Der Abschluss muss nach Buchung der Reise, spätestens aber 30 Tage vor Beginn der Reise erfolgen.
• Beginnt die Reise in weniger als 30 Tagen, ist der Abschluss nur bis spätestens fünf Kalendertage nach Buchung der Reise möglich.
• Die Reiseversicherung muss online über den Abschlussrechner von TravelProtect gebucht werden.
• Nach erfolgreicher Buchung erhalten Sie alle Versicherungsunterlagen per E-Mail zugeschickt.