Die Travel Protect Reiseversicherung bietet Ihnen eine Jahres-Reiseversicherung mit Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchschutz. Die Jahres-Reiseversicherung können Sie als Single, als Paar oder als Familie abschließen. Die TravelProtect bietet die Tarife wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt an. Sollten Sie eine Reisegepäckversicherung und Reisekrankenversicherung benötigen, können Sie die Jahres-Reiseversicherung auch entsprechend aufstocken. Die Reiseversicherung gilt für ein komplettes Jahr (ab Beginn) und versichert beliebig viele Reisen.
Der von Ihnen gewählte Tarif beinhaltet eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruchversicherung. Der Vertrag wird in verscheidenen Tarifstufen angeboten. Sie können zwischen einer Single-Reiseversicherung, einer Paar-Reiseversicherung oder einer Familien-Reiseversicherung wählen. Der Tarif wird mit und ohne Selbstbehalt (=Eigenbeteiligung) angeboten.
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Reiserücktrittsversicherung: 6.000 € (Single), 10.000 € (Paar & Familie) | ||||||
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Reiseabbruchschutz: 6.000 € (Single), 10.000 € (Paar & Familie) | ||||||
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Reisegepäckschutz: 1.500 € (Single), 3.000 € (Paar), 4.000 € (Familie) | ||||||
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Reisekrankenversicherung: 2.000.000 € (pauschal) |
Die Jahres-Reiseversicherung von TravelProtect gilt für alle Reisen innerhalb eines Jahres. Sie können im Familientarif Kinder bis zum 21. Lebensjahr mitversichern. Die TravelProtect bietet zudem eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung für Paare zu einer ermäßigten Prämie an. Zum Abschluss ist kein gemeinsamer Wohnsitz notwendig. Der Seniortarif der Reiseversicherung beginnt ab dem 65. Lebensjahr, die Altershöchstgrenze liegt (aktuell) bei 80 Jahren.
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Altersstufen: 18-64 Jahre; 65-80 Jahre | ||||||
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Kinder: Im Familientarif sind Kinder bis zum 21. Lebensjahr mitversichert | ||||||
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Versicherungssumme: Singletarife bis 6.000 €, Paar- & Familientarife bis 12.000 € je Reise | ||||||
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Abschluss: Nach Reisebuchung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn; Last-Minute-Schutz nur am Tag der Reisebuchung | ||||||
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Selbstbehalt: Reiserücktrittversicherung & Reiseabbruchschutz mit 20% Selbstbehalt | ||||||
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Jahres-Reiseversicherung: beliebig viele Reisen im Jahr, bis max. 52 Tage pro Reise | ||||||
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Kündigungfrist: in Schriftform bis ein Monat vor Verlängerung | ||||||
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AVB: Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen können Sie hier aufrufen (PDF) | ||||||
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IPID: Die Produkt-Informationen können Sie hier aufrufen (PDF) |
Die Jahres-Reiseversicherung mit Reiserücktrittsversicherung deckt eine Vielzahl an Ereignissen ab, die zur einer Absage einer Reise führen. Im Schadenfall müssen Sie einen entsprechenden Nachweis über den Grund Ihrer Reisestornierung an den Versicherer senden. Anbei finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Rücktrittsgründe. Eine genaue Auflistung und Erläuterung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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unerwartet schwere Krankheit | ![]() |
unerwartete Unfallverletzung | ![]() |
Todesfall eines Angehörigen | ||
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Schwangerschaft | ![]() |
Arbeitsplatzverlust | ![]() |
Arbeitsaufnahme | ||
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Arbeitsplatzwechsel | ![]() |
Schaden am Eigentum | ![]() |
Unabkömmlichkeit im Betrieb | ||
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Kurzarbeit | ![]() |
Impfunverträglichkeit | ![]() |
unerwartete Adoption | ||
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Nichtversetzung eines Schülers/in | ![]() |
Nachholtermin einer Prüfung | ![]() |
Bruch einer (Gelenk-)Prothese | ||
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Ausfall d. Herzschrittmachers | ![]() |
Unerwartete gerichtliche Ladung | ![]() |
Diebstahl Reisedokumente | ||
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unerwarteter OP-Termin | ![]() |
Austritt aus der Schulklasse | ![]() |
Terroranschlag am Urlaubsort |
Die Reiserücktrittsversicherung kommt für Stornierungskosten auf, die immer dann entstehen, wenn Sie eine gebuchte Reise absagen müssen. Die Höhe der Stornierungskosten regelt der Reiseanbieter/Reiseveranstalter selbst. Zusätzlich können aber noch weitere Kosten entstehen. Über die Jahres-Reiserücktrittsversicherung von TravelProtect können Sie folgende Kosten absichern.
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Stornierungskosten | ![]() |
Kosten durch versp. Verkehrsmittel | ![]() |
Umbuchungsgebühren | ||
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Einzelzimmerzuschläge | ![]() |
Vermittlungsentgelte | ![]() |
VISA-Gebühren |
Die Reiseabbruchversicherung greift dann, wenn Sie einen gebuchten Urlaub nicht planmäßig beenden können. Versichert ist die vorzeitige Rückreise nach Hause, als auch ein verlängerter Aufenthalt. Unter gewissen Umständen ist eine Reiseunterbrechung, sowie eine Rückkehr zu einer Reisegeuppe mitversichert. Eine genaue Auflistung der versicherten Leistungen können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.
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Vorzeitiger Reiseabbruch | ![]() |
Verlängerter Aufenthalt | ![]() |
Umbuchungsgebühren | ||
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Reiseunterbrechungen | ![]() |
Vermittlungsentgelte | ![]() |
Rückkehr zu einer Reisegruppe |
Die Reisegepäckversicherung sichert Ihre mitgeführten Gegenstände ab. Versichert ist sowohl eine Beschädigung des Reisegepäcks, als auch eine verspätete Auslieferung am Urlaubsort. Wird Ihr Reisegepäck gestohlen oder geraubt, können Sie dies ebenfalls als Schadensfall geltend machen. Vor Abschluss einer Jahres-Reisegepäckversicherung sollten Sie einen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen werfen.
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Verlust von Reisegepäck | ![]() |
Transportschäden | ![]() |
Raub & Diebstahl | ||
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Kostenerstattung für Neuanschaffungen bei einer verspäteten Auslieferung |
In der Reisegepäckversicherung gibt es jedoch auch zahlreiche Ausschlüsse, die Sie vor Abschluss dieser Reiseversicherung im Blick haben sollten. Unter anderem besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei folgenden Wertsachen bzw. Ereignissen.
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Geld & Wertpapiere | ![]() |
Fahrkarten & Dokumente | ![]() |
Jagd- und Sportwaffen | ||
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Landfahrzeuge | ![]() |
Luftfahrzeuge | ![]() |
Wasserfahrzeuge | ||
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Schäden durch Vergessen | ![]() |
Schäden durch Verlieren |
Die Reisekrankenversicherung kommt für die Kosten auf, die bei einem Arztbesuch im Ausland entstehen können. Übernommen werden ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnarztbesuche und Krankentransporte. Auch eine Rückkehr nach Deutschland mit einem Krankentransport ist in der Auslandsreisekrankenversicherung berücksichtigt. Eine genaue Auflistung der erstattungsfähigen Leistungen können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.
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ambulante Behandlungen | ![]() |
stationäre Behandlungen | ![]() |
Arzneien & Medikamente | ||
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Verbandmittel | ![]() |
Krankentransporte | ![]() |
Rücktransporte nach Deutschland | ||
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Bergungskosten | ![]() |
Bestattungskosten | ![]() |
Überführungskosten | ||
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Zahnbehandlungen | ![]() |
einfacher Zahnersatz |