Viele unserer Tarife, die wir Ihnen anbieten, beinhalten nicht nur eine Reiserücktrittsversicherung sondern auch den Reiseabbruchschutz. Dieser übernimmt die finanziellen Folgen, falls Sie eine Reise zwar angetreten haben, aber nicht planmäßig beenden konnten. Viele Reiseversicherer bieten den Reiseabbruchschutz gegen einen geringen Aufpreis oder sogar kostenfrei mit an. Wir wollen Ihnen die wichtigsten Leistungen und Mekrmale der Reiseabbruchversicherung vorstellen. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns (0931 - 30 42 98 00) an!
Der Reiseabbruchschutz übernimmt die Kosten für den Fall, dass Sie eine Reise nicht wie geplant beenden konnten. Die Kosten, die hierdurch entstehen (Umbuchung, Neubuchung etc.) können Sie nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland Ihrem Reiseversicherer einreichen. Die versicherten Risiken reichen hierbei von einer Erkrankung am Urlaubsort über Schaden am Eigentum bei Ihnen zu Hause bis hin zu einem Todesfall in der Familie.
Einreichen können Sie in der Regel die Kosten für eine Umbuchung der Reise, für die Neubuchung der Rückreise oder die Kosten für Transferleistungen. Auch eine Urlaubsgarantie ist oft im Reiseabbruchschutz mit enthalten. Urlaub, den Sie nicht mehr nutzen konnten, wird ebenfalls erstattet.
Die Kosten für eine spontane Rückreise können deutlich höher ausfallen als die Reisekosten. Vor allem wenn es um die Familie zu Hause geht, möchte man möglichst schnell aufbrechen und muss dann häufig mit hohen Kosten rechnen, zum Beispiel bei Flügen.
Die Reiseabbruchversicherung greift bei vielen verschiedenen Risiken. Diese entsprechen im Grunde denen der Reiserücktrittsversicherung. Zuden versicherten Gründen des Reiseabbruchs gehören unter anderem folgendes:
Die Reiseabbruchversicherung kommt für viele verschiedene Kosten auf, die Ihnen bei einer außerplanmäßigen Abreise entstehen können. Folgende Ereignisse werden vom Reiseabbruchschutz gedeckt:
Sie können den Reiseabbruchschutz zusammen mit einer Reiserücktrittsversicherung abschließen. Die meisten Anbieter haben für den Abschluss der Reiseversicherung Fristen gelegt. Sie können Ihre gebuchte Reise bis 30 Tage vor Reiseantritt absichern. Beachten Sie aber, dass manche Angebote nur bis 14 Tage nach Buchung der Reise möglich sind. Natürlich weisen wie Sie bei all unseren Tarifen auf die genaue Abschlussfrist hin.