Aufgrund der aktuellen Lage, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen hinsichtlich des Corona-Viruses und der Reiserücktrittsversicherung zusammengestellt, damit Sie sich schnell und umfassend einen Überblick verschaffen können.
Sie können Ihre Reise selbstverständlich jederzeit stornieren. Bitte beachten Sie aber, dass der Reiseveranstalter hierfür eine Gebühr in Rechnung stellen darf. Alle wichtigen Informationen finden Sie in diesem Video, bereitgestellt von Galileo.
Galileo: Was Sie bei Stornierung Ihrer Reise beachten müssen
Da es sich bei der Erkrankung um eine unerwartet schwere Erkrankung handelt, besteht hier Versicherungsschutz. Der Nachweis erfolgt wie jeder anderen Erkrankung durch eine entsprechende ärztliche Bescheinigung. Diese erhalten Sie von Ihrem Versicherer.
Die Einrichtung einer Quarantäne-Maßnahme stellt kein versicherter Ereignis dar. Die Kosten eines Reiserücktritts oder eines Reiseabbruchs können leider nicht erstattet werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie im Urlaubsland unter Quarantäne gestellt werden sollten.
Auch bei einer offiziellen Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht leider kein versicherter Rücktrittsschutz.
Auch dieser Fall stellt keinen Rücktrittgrund im Sinne der Versicherungsbedingungen dar.
Eventuell besteht die Möglichkeit, die nicht genutzte Leistung von Transportunternehmen erstattet zu bekommen. Ein versicherter Rücktrittsgrund liegt jedoch nicht vor.
Das Robert-Koch-Institut bietet Ihnen unter folgendem Link die aktuellsten Meldungen hinsichtlich des Coronaviruses an. Dort finden Sie auch zahlreiche Handlungs- und Sicherheitshinweise.