Zu Ihren Reisevorbereitungen sollte auch immer der Abschluss eine Reiseversicherung gehören! Es kann immer wieder unvorhergesehen dazu kommen, dass Sie eine Reise absagen müssen, weil Sie selbst, ein Familienmitglied oder eine mitreisende Person erkrankt. In solch einem Fall zahlt sich eine Reiserücktrittsversicherung aus, denn Sie übernimmt die Stornokosten, die Ihnen bei kurzfristiger Absage einer Reise entstehen können. Mit einem Reiseversicherungspaket können Sie darüber hinaus auch noch andere Risiken abdecken, beispielsweise wenn Sie während eines Auslandsurlaubs ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen oder Ihr Gepäck beschädigt wird. Eine Reiseversicherung kann Ihnen zwar den entgangenen Urlaubsspaß nicht ersetzen, aber wenigstens müssen Sie keine horrenden Kosten tragen und können vielleicht schon bald einen neuen Urlaub planen!
Die HanseMerkur bietet mit dem „5-Sterne-Premium-Schutz“ ein umfassendes Reiseversicherungspaket an, zu dem Sie auf dieser Seite allgemeine Informationen finden. Wenn Sie nähere Auskünfte wünschen, Fragen haben oder eine individuelle Beratung möchten, sind wir gern auch telefonisch für Sie da unter 0931 – 30 42 98 00.
Sie können das Reiseversicherungspaket „5-Sterne-Premium-Schutz“ der HanseMerkur in den Tarifen Single, Paar oder Familie abschließen. Der Singletarif gilt für eine einzelne reisende Person, der Paartarif für zwei. Im Familientarif werden bis zu zwei Erwachsene und mindestens ein Kind, höchstens jedoch sieben Kinder, bis zum 21. Geburtstag versichert. Verwandtschaft und Wohnsitz spielen für den Versicherungsschutz keine Rolle, solange alle reisenden Personen namentlich in der Police eingetragen sind. Unabhängig vom Tarif gilt dieses Reiseversicherungspaket für eine einzelne Reise und muss bis spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
Für Last-Minute-Angebote und andere Reisen, bei denen weniger als 30 Tage zwischen Buchung und Beginn liegen, erhalten Sie Versicherungsschutz, sofern Sie die Reiseversicherung innerhalb von 3 Werktagen nach der Reisebuchung abschließen. Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie dies einfach direkt zusammen mit der Reisebuchung erledigen. Das Reiseversicherungspaket „5-Sterne-Premium-Schutz“ enthält folgende Leistungen:
Die Reiserücktrittskostenversicherung gilt von der Buchung der Reise bis zum Reiseantritt und greift, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund gar nicht oder nur verspätet antreten können. Bei einer kompletten Stornierung übernimmt die Kosten, die Ihnen dadurch entstehen, bei Verspätung erstattet Sie Ihnen die Mehrkosten für eventuelle Umbuchungen oder zusätzliche Fahrten. Sollte sich Ihre Anreise derart verzögern, dass Ihnen bereits Reiseleistungen entgehen, werden Ihnen diese selbstverständlich auch ersetzt. Sollten Sie die Reise bereits vor Antritt aus einem versicherten Grund umbuchen müssen, erstattet die Reiserücktrittskostenversicherung Ihnen die Umbuchungskosten.
Versicherte Gründe sind unter anderem:
Während die Reiserücktrittskostenversicherung nur bis zum Antritt der Reise gilt, übernimmt danach die Reiseabbruchversicherung. Wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund (siehe oben) vorzeitig abbrechen oder unterbrechen müssen, ersetzt die Reiseversicherung Ihnen eventuell entstehende Mehrkosten, z.B. für Umbuchungen. Sollten Sie ihren Aufenthalt am Urlaubsort verlängern müssen, weil eine Weiter- oder Rückreise zu dem Zeitpunkt nicht zumutbar ist (z.B. aufgrund einer schweren Erkrankung oder durch Umwelteinflüsse), kommt die Reiseabbruchversicherung auch für zusätzliche Übernachtungen und eventuell entstehende Umbuchungskosten für die verspätete Rückreise auf.
Auch mit der Reiseabbruchversicherung sind eventuelle Umbuchungs- und Mehrkosten für Verspätungen versichert – nur für die Rückreise. Wie bei der Anreise ist dies beispielsweise der Fall, wenn öffentliche Verkehrsmittel oder Zubringer dermaßen verspätet sind, dass Sie Ihren Rückflug nicht erreichen können.
Wenn Sie sich Deutschlands in ärztliche Behandlung begeben müssen, zahlt das Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung. Sollten Sie während eines Urlaubs im Ausland ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, bewahrt eine Auslandsreisekrankenversicherung Sie davor, teilweise horrende Kosten selbst zu. Sie bietet zum Beispiel Hilfestellungen und Kostenübernahme für:
Als zusätzliche Leistungen erhalten Sie mit einer Auslandsreisekrankenversicherung der Hanse Merkur die Organisation und Kostenübernahme beispielsweise für:
Die Reiseunfall-Versicherung zahlt die vertraglich festgelegte Versicherungssumme im Todesfall und im Invaliditätsfall, außerdem für Bergungskosten und kosmetische Operationen.
Die Notfallversicherung übernimmt Kosten für verschiedene Notfälle, die während einer Reise eintreten können. Dazu gehören unter anderem:
Die Reisegepäckversicherung erstattet Ihnen den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden. Versicherte Gründe sind hierfür:
Außerdem ersetzt sie bis zu 500 € der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht ausgeliefert wird.
Wenn Sie mit dem Auto reisen, sind Panne oder Unfall sowie Diebstahl versichert und die Versicherung leistet Hilfe am Schadenort oder übernimmt die Abschleppkosten. Außerdem werden zusätzliche Reisekosten und/oder Versandkosten bei Ersatzteilversand erstattet.