Sie haben Ihr Seminar gebucht und freuen sich auf eine fachlich informative und beruflich oder privat sinnvoll investierte Zeit. Vielleicht nur einige Stunden vielleicht auch Tage. Was aber, wenn Sie kurz vor oder während des Seminars erkranken und stornieren oder abbrechen müssen? Da es sich um keine Urlaubsreise handelt zahlt keine Reiserücktrittsversicherung. In diesen Fällen entschädigt Sie jedoch die Seminar-Versicherung.
Die Seminarversicherung ist ideal für Sie als Teilnehmer eines Seminars, um sich gegen Stornokosten des Veranstalters und evtl. zusätzlich gebuchter Reiseleistungen von Airlines oder Hotels zu versichern.
Zusätzlich gebuchte Reiseleistungen, wie z. B. Hin- und Rückreise oder Unterkunft können mitversichert werden, wenn diese innerhalb des Zeitraums von maximal 48 Stunden vor Seminarbeginn bis maximal 48 Stunden nach Seminarende liegen.
Die Seminar-Versicherung der Europäischen Reiseversicherung gilt nur für Reisen bzw. Seminare innerhalb Europas. Ein weltweiter Schutz steht aktuell noch nicht zur Verfügung. Zum europäischen Geltungsbereich gelten auch alle Mittelmeer-Anliegerstaaten (inkl. Israel), die Kanarischen Inseln, die Azoren, Madeira und Spitzbergen sowie die Nordafrikanischen Staaten.
Die zu wählende Versicherungssumme entspricht hier dem versicherten Seminarpreis. Bitte beachten Sie aber: besteht das Seminar aus mehreren zeitlich auseinanderliegenden Blöcken, ist der Abschluss der Seminar-Versicherung je Block nötig! Versichert wird der Seminar(reise)preis pro Seminarblock; liegt nur ein Gesamtpreis für das Seminar vor, ist dieser durch die Anzahl der Seminarblöcke zu teilen.
Die Tarife der Europäischen Reiseversicherung sind zur Zeit nur Tarife mit Selbstbeteiligung buchbar. Bei der Seminarrücktritts- /Seminarabbruch-Versicherung werden im Schadensfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € pro Person als Eigenbeteiligung abgezogen. Bei dem Verspätungs-Schutz fallen als Selbstbehalt an: 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Personm bei Erstattung der Mehrkosten für Hin- und Rückreise.
Sofort bei Buchung des Seminars/der Seminarreise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Antritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Seminars/der Seminarreise ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens jedoch am folgenden Werktag möglich.
Sie bekommen die vertraglich geschuldeten Stornokosten oder die Mehrkosten Ihrer Hinreise bei verspätetem Antritt des Seminars bzw. der Seminarreise aus versicherten Gründen erstattet wie z. B.
Wenn Sie Ihr Seminar bzw. Ihre Seminarreise aus einem versicherten Grund abbrechen oder verlängern müssen, werden die Kosten für z. B.
ersetzt.
Ersetzt werden z. B. die zusätzlichen Beförderungskosten bis 1.500 Euro, wenn Sie wegen der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels Ihr Anschlussverkehrsmittel versäumen.