
Die Reiserücktrittsversicherung kommt für alle Stornogebühren auf , wenn die Reise wegen Krankheit, Tod von nahen Angehörigen , Arbeitslosigkeit, Impfunverträglichkeit usw. nicht angetreten werden kann. Eine Reiserücktrittsversicherung ist bei teureren Reisen unbedingt empfehlenswert. In unseren Vergleichsrechnern finden Sie schnell das für Sie passende Angebot. In der Regel ist für alle, die nicht nur einmal im Jahr reisen, eine Jahres-Reiseversicherung die günstigere Alternative.
Die Reiseabbruchversicherung (bei manchen Versicherern auch Urlaubsgarantie genannt) kommt immer dann zum Tragen, wenn man aus einem versicherten Grund die Reise früher beenden muss als vorgesehen, beispielsweise bei einer schweren Erkrankung im Verlauf eines Asienurlaubs. Als abgebrochen gilt dann eine Reise, sobald die erste gebuchte Reiseleistung wenigstens teilweise in Anspruch genommen wurde. Dies ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden bereits der Fall, sobald man am Flughafen eingecheckt hat (3 U 1338/01).
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