
Reiserücktrittsversicherung - mit unseren Vergleichsrechnern finden Sie schnell die Testsieger von Finanztest und Ökotest. Der Vergleich ist anonym und kostenlos. Wir benötigen nur Personenzahl, Reisekosten und Reisedaten. Bitte beachten Sie, dass Jahres-Reiserücktrittsversicherungen schon ab zwei Reisen meist die günstigere Alternative sind.
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![]() | Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Stornokosten, wenn die Reise wegen einer unerwartet schweren Erkrankung oder eines unerwartet schweren Unfalls, Tod von nahen Angehörigen, Arbeitslosigkeit, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft usw. nicht angetreten werden kann. Experten raten zum Preis- und Bedingungsvergleich. Insbesondere bei den Versicherungsprämien der verschiedenen Reiserücktrittsversicherung-Anbieter existieren erhebliche Unterschiede. In unseren Vergleichsrechnern zur Reiserücktrittsversicherung finden Sie schnell das für Sie passende Angebot. Eine sollten Sie abschließen, wenn Sie mehr als einmal im Jahr verreisen. Sie proftieren dann von deutlich günstigeren Versicherungsprämien. |
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Reiserücktrittsversicherungen schützen Sie vor verschiedenen mit einer Reise verbundenen Risiken. Oft werden Reiserücktrittsversicherungen schon im Katalog angeboten oder von verschiedenen Reiseveranstaltern auch bei Internetbuchungen bereits in der Buchungsmaske vorbelegt. Verbraucher wissen, dass dies Vorbelegungen meisten keine Schnäppchenpreise sind. Mit unseren Vergleichsrechnern finden Sie in der Regel deutlich billigere Angebote. Es ist dabei unerheblich, wo Ihr Reiseziel liegt. Einige Reiseversicherungsunternehmen bieten günstigere Tarife für Reisen in Deutschland an. Reiseversicherungen, die verschiedene Länder vom Versicherungsschutz ausnehmen (z.B. Versicherungen, die für Reisen nach Kuba keinen Versicherungsschutz anbieten) haben wir nicht in den Vergleich mit aufgenommen.
Eine Reiserücktrittsversicherung können Sie entweder für eine einzelne Reise oder als Jahres-Reiserücktrittsversicherung abschließen. Für beide Versicherungsarten finden Sie hier einen entsprechenden Vergleichsrechner. Auf den Rechnern finden Sie je nach Ihren Auswahlkriterien Reiserücktrittsversicherungs-Angebote mit oder ohne Selbstbehalt.
Die Reiseabbruchversicherung (manchmal auch Urlaubsgarantie genannt) erstattet zusätzlich anfallende Rückreisekosten, wenn Sie z.B. während Ihres Urlaubs schwer erkranken oder zu einem schwer erkrankten Familienangehörigen in Deutschland vorzeitig zurückreisen müssen. Die Versicherung ersetzt auch anteilig die Kosten der aus diesen Gründen nicht genutzten Urlaubstage, sofern im Tarif eine Reiseabbruchversicherung / Urlaubsgarantie enthalten ist.
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Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt Stornokosten, die Sie an den Reiseveranstalter bezahlen müssen, wenn Sie Ihren Urlaub vor der Abreise absagen müssen. Sie erstattet immer dann die Stornierungskosten ein, wenn unvorhergesehene Krankheiten oder Unfälle passieren, ein naher Angehöriger verstirbt, eine Schwangerschaft mit Komplikationen auftritt oder sich ein Elementarschaden - wie z.B. ein Wohnungsbrand - ereignet. Weitere relevante Gründe können sein:
Manche Anbieter haben die Rücktrittsgründe um Kurzarbeit, Adoption und Transplantation (für Spender und Empfänger) erweitert. In den Produktinformationen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der jeweiligen Anbieter finden Sie die genaue Beschreibung des Leistungsumfangs.
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Alle Anbieter in unseren Reiseversicherung-Vergleichsrechnern bieten die Reiserücktrittskostenversicherungen in verschiedenen Kombinationen an. Hier finden Sie die wichtigsten Angebotsvarianten im Überblick.
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet, abzüglich eines Selbstbehaltes der in der Regel bei 20% liegt, die angefallenen Stornokosten. Die meisten Reiseversicherer ziehen bei einer stationären Behandlung oder einem Todesfall in der Familie des Versicherungsnehmers allerdings keinen Selbstbehalt ab.
Beim Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt werden die Stornokosten für den Reiserücktritt insgesamt vom Versicherer erstattet. Deswegen raten wir insbesondere beiteureren Reisen zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt.
Die ERV lässt ab 7. Februar 2011 den Abschluss von Reiserücktritts-Versicherungen für X-Buchungen ausschließlich über die Tarife mit Selbstbeteiligung zu. Die Hanse Merkur, Signal und TravelProtect bieten auch bei X-Buchungen (Reisebuchungen mit einem Anfangsstornosatz ab 40%) die normale Tarifpalette an.
Die Reiserücktrittsversicherung leistet nicht nur vor Antritt der Reise, sondern auch dann, wenn die gebuchte Reise aus versicherten Gründen (z.B. Erkrankung, Arbeitslosigkeit, Todesfall) abgebrochen werden muss. Sobald eingecheckt wurde, hat die Reise begonnen und ein Reiserücktritt ist nicht mehr möglich. Wenn z.B eine Erkrankung während des Urlaubs auftritt und die Reise abgebrochen werden muss, hilft die Reiseabbruchversicherung. Diese erstattet die zusätzlichen Rückreisekosten. Oft werden auch die Kosten für die nicht genutzten Urlaubstage erstattet ( z.B. bei TravelProtect). Nicht versichert sind blosse Unterbrechungen einer Reise (z.B. wenn man an einem geplanten Landgang wegen Krankheit nicht teilnehmen kann, die Schiffsreise aber fortsetzt).
Eine Reiserücktrittsversicherung ohne Reiseabbruchversicherung leistet nur bis zum Antritt der Reise und ist ist daher die günstigere Variante, der aber ein wesentlicher Bestandteil fehlt. Die Mehrkosten für die Mitversicherung des Reiseabbruchs sind gering und Angebote ohne Reiseabbruch werden meist nur noch bei Reisegruppen gemacht.
Reiserücktrittsversicherungen in der Form von Jahresverträgen enden nicht automatisch nach Ablauf eines Jahres, sondern müssen gekündigt werden, sofern kein Bedarf mehr besteht. Die Kündigungsfristen können bei den einzelnen Reiseversicherern unterschiedlich sein. Meist liegen sie zwischen einem und drei Monaten zum Ablauf. Dabei ist immer das Versicherungsjahr zu berücksichtigen und nicht das Kalenderjahr.
Hier endet der Versicherungsvertrag automatisch mit dem Reiseende und muss nicht extra gekündigt werden. Bitte berücksichtigen Sie aber die Abschlussfristen. Bei den meisten Anbietern können Sie Reiserücktrittsversicherungen nur bis 14 Tage nach Buchung der Reise abschließen.
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Ursprünglich war der Gegenstand der Reiserücktrittversicherung die Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornierungskosten aus dem versicherten Reisearrangement. Da der Großteil der Reisen von den Kunden nicht direkt beim Reiseveranstalter sondern bei einem Reisevermittler (Reisebüro) gebucht wurden, haben die Versicherungsanbieter den Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung danach auch auf die dem Reisevermittler vertraglich geschuldeten und in Rechnung gestellten Vermittlungsentgelte ausgeweitet.
Der Katalog der in der Reiserücktrittsversicherung versicherten Risiken wurde seit Einführung der Sparte im wesentlichen beibehalten. Versicherungsschutz in der Reiserücktrittsversicherung besteht nahezu gleichlautend bei allen Anbietern im Kernbereich Tod, unerwartet schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung. Abweichungen ergeben sich jedoch im Bereich der Risikopersonen. Hier haben die verschiedenen Versicherer in der Reiserücktrittsversicherung in manchen Fällen neben Eltern, Großeltern, Geschwistern, Kindern und Enkeln auch Schwäger/innen mit eingeschlossen.
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