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Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung
für Einzelreisen. Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornokosten, die Sie dem Reiseveranstalter aufgrund Ihres Reiserücktritts zahlen müssen.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Reise aufgrund einer unerwartet schweren Erkrankung kündigen müssen, die Sie oder eine andere Risikoperson (z.B. Ehegatte,Eltern,Kinder, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft usw) erleiden. Ebenfalls kann aufgrund von Todesfällen dieses Personenkreises gekündigt werden.
Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft und Arbeits-losigkeit zählen in der Reiserücktritts-versicherung ebenfalls zu den versicherten Rücktrittsgründen. Die Reiseabbruchversicherung erstattet die zusätzlichen Rückreisekosten, die durch eine vorzeitige oder verspätete Rückreise aufgrund von Krankheit, Todesfall usw. der Reisenden oder der in Deutschland verbliebenen Familienangehörigen entstehen.
Außerdem werden von der Reiseabbruchversicherung unter diesen Voraussetzungen auch die anteiligen Kosten für gebuchte und nicht in Anspruch genommene Leistungen erstattet, sofern diese innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme berücksichtigt sind.
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