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Auslandsreisen können unangenehm teuer werden, wenn die Reisekrankenversicherung bei plötzlicher Erkrankung nicht oder nur wenig zahlt. Egal ob Urlaub oder Daueraufenthalt: Die Frist bis zur Abreise sollte man sich für Abschluss einer Reisekrankenversicherung nutzen, um während des gesamten Zeitraums des Aufenthalts abgesichert zu sein.
Im Nachhinein ist es zu spät: Wer die Frist versäumt, kann das in den seltensten Fällen während der Reise bzw. des Auslandsaufenthaltes nachholen. In noch stärkerm Maße gilt dies für längere Auslandsaufenthalte. Viele Anbieter verweigern dann die Annahme eines Vertrags, den man aus dem Ausland abschließen will.
Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten der Auslandskrankenversicherung. Frist und Zeitraum unterscheiden sich. Für den Urlaub, der je nach Anbieter 42 bis maximal 60 Tage beträgt, ist eine Reiseversicherung sinnvoll. Diese kostet nur wenige Euro, gilt entweder für den Zeitraum genau einer Reise meist jedoch für alle Reisen eines Jahres.
Wer als AuPair, Student oder Wissenschaftler ins Ausland reist, sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Reisekrankenversicherung für den gesamten Zeitraum seines Aufenthaltes abschließen. Wer die Frist versäumt, die mit dem Einchecken oder der Überquerung der Landesgrenze endet, hat es schwer, noch eine Versicherung zu finden. Ähnliches gilt für Menschen, die aus anderen beruflichen Gründen ins Ausland fahren.
In der Regel können sich AuPairs für einen Auslandsaufenthalt von bis zu drei Jahren versichern, Studenten für zwei Jahre, Wissenschaftler und alle anderen beruflichen Emigranten für bis zu fünf Jahre. Alle diese Gruppen zahlen unterschiedlich hohe Beiträge für Ihre jeweilige Langzeit-Auslandskrankenversicherung.
Menschen über 60 Jahren haben es schwer, überhaupt eine Reisekrankenversicherung für Langzeit-Reisen abzuschließen. Je älter man wird, desto weniger Angebote gibt es. Jenseits der 75 ist es fast aussichtslos, eine Reisekrankenversicherung zu finden. Zudem steigen mit dem Alter die Kosten ganz erheblich. Für normale Urlaubsreisen gibt es aber auch dann Versicherungsschutz - aber auch dann zu erheblich höheren Prämien.
Wer die Frist für den Abschluss einer Auslandskrankenversicherungen versäumt hat und das am Urlaubsort nachholen will, um wenigstens für den restlichen Zeitraum versichert zu sein, muss meist eine Wartezeit von einigen Tagen in Kauf nehmen. Damit soll verhindert werden, dass bereits bei Abschluss des Antrags ausgebrochene Krankheiten nachträglich versichert werden können.
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