
Diese Versicherung tritt bei Erkrankung im Ausland ein. Sie lohnt sich auch für Länder, für die man von der gesetzlichen KV eine European Health Insurance Card erhält. Innerhalb der EU in der Türkei, Tunesien, der Schweiz und Kroatien ist eine Reisekrankenversicherung nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll. Im Falle einer Erkrankung kann man sich zwar mit der von den gesetzlichen Krankenkassen herausgegebenen "European Health Insurance Card" kostenlos behandeln lassen. So weit der Idealfall, sofern man nicht nach Hause transportiert werden muss. Die Überführung eines Patienten nach Hause bzw. im schlimmsten Fall der Transport eines Leichnams ist in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gedeckt. In nicht EU Ländern zahlt die gesetzliche KV überhaupt nichts, sodass dort eine Auslandsreise- |