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Vergleich
Reisegepäck-
versicherung
Die Reisegepäck-
versicherung
versichert gegen Verlust,
Zerstörung oder Beschädigung des Reisegepäcks ( nicht von beruflich mitgeführten Dingen).Versicherungsschutz besteht in der Regel auch, wenn das Reisegepäck den Bestimmungsort nicht rechtzeitig erreicht. In diesem Fall erstattet die Reisegepäckversicherung einen Teil der Versicherungssumme, die es dem Versicherungsnehmer ermöglichen soll dringend benötigte Toilettenartikel und Kleidungsstücke zu beschaffen.beschaffen.Werden Ausweise usw. entwendet wird, werden die amtlichen Gebühren für einen Ersatzausweis erstattet.
Die günstigten Reisegepäckversicherungen finden Sie in unserem Vergleich .
Durch eine Reisegepäckversicherung ist das Gepäck des Versicherungsnehmers sowie seiner Familienmitglieder oder seines Lebensgefährten versichert. Gezahlt wird von der Reisegepäckversicherung bei Vorliegen des Versicherungsfalles üblicherweise der Zeitwert für alle Gegenstände, die man für die Reise benötigt, bis zur gewählten Versicherungssumme. Ist das mitgeführte Reisegepäck wertvoller als die Versicherungssumme nimmt der Versicherer einen Abzug vor. Nicht materielle Werte, also z.B. Fotos oder Daten auf Laptops, sind nicht erstattungsfähig, auch dann nicht, wenn sie zu beruflichen Zwecken erfasst wurden.
Für Schmucksachen, Foto- und Filmapparate wird von einer Reisegepäckversicherung nur dann gezahlt, wenn sie bestimmungsgemäß getragen bzw. genutzt werden oder die Sachen im abgeschlossenen Hotelzimmer aufbewahrt wurden. Schmuck und Gegenstände aus Edelmetallen müssen in der Regel im Hotelsafe aufbewahrt werden. Außerdem gilt für Schmucksachen in der Regel eine Höchstentschädigungssumme, die von der normalen Versicherungssumme abweicht.
Mobiltelefone, I-Pads und andere EDV-Geräte , Geld , Fahrkarten usw.sind in der Reisegepäckversicherung nicht mitversichert.
Sportgeräte wie Ski, Golfschläger oder Faltboote sind entweder überhaupt nicht oder nur versichert, wenn sie sich nicht im "bestimmungsgemäßen Gebrauch" befinden ( so z.B. bei der Barmenia ). Wenn das Faltboot also während einer Bootstour durch Unfall zerstört wird, erfolgt keine Erstattung durch die Reisegepäckversicherung.
Im Schadensfall müssen Diebstähle unverzüglich der örtlichen Polizei gemeldet werden. Der Meldung ist eine Aufstellung der gestohlenen Gegenstände beizufügen. Das Polizeiprotokoll muss dem Versicherer vorgelegt werden, ebenso alle Belege, die den Grund und die Höhe des Schadens beweisen können.
Auch Fahrräder sind in der Reisegepäckversicherung häufig nicht versichert. Einige Reiseversicherer bieten auch Fahrad-Reiseversicherungen an, die neben dem Fahrradgepäck auch die Fahrräder selbst z.B gegen Fahrradpannen versichern.
Prüfen Sie auf jeden Fall vor dem Abschluss einer Reisegepäckversicherung die Allg.Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Bei Einbruch und Beraubung innerhalb Europas (bei neueren Bedingungen auch weltweit) zahlt im Übrigen meist auch die Hausratversicherung. Damit die Voraussetzungen eines Einbruchdiebstahls vorliegen, müssen zumindest ein Raum oder Behältnisse in einem Gebäude aufgebrochen sein. Der Einbruch in ein Hotelzimmer ist bei der Reisegepäckversicherung also mitversichert. Wenn weder Raum noch Behältnisse aufgebrochen wurden, liegt nur ein einfacher Diebstahl vor, der über eine Hausratversicherung nicht abgedeckt werden kann. Bei Diebstählen aus Autos besteht Eintrittspflicht der Hausratversicherung wenn sich das Auto zum Zeitpunkt des Aufbruchs in einem Parkhaus befand. Parkt das Auto an einer Straße oder auf einem öffentlichen Parkplatz, reguliert die Hausratversicherung nicht.
Testen Sie auch unsere anderen Versicherungsvergleiche.