
|
RSS-News-Feed |
Reisegepäckversicherung im Vergleich | |
| Die Reisegepäckversicherung versichert gegen Verlust,Zerstörung oder Beschädigung des Reisegepäcks (nicht von beruflich mitgeführten Dingen). Versicherungsschutz besteht in der Regel auch, wenn das Reisegepäck den Bestimmungsort nicht rechtzeitig erreicht. In diesem Fall erstattet die Reisegepäckversicherung einen Teil der Versicherungssumme, die es dem Versicherungsnehmer ermöglichen soll dringend benötigte Toilettenartikel und Kleidungsstücke zu beschaffen. Wenn Ausweise usw. entwendet werden, erstattet die Reisegepäckversicherung in der Regel die amtlichen Gebühren für einen Ersatzausweis erstattet. Bargeld, Wertpapiere, Fahrkarten Urkunden und Dokumente werden nicht ersetzt. |
|
Vergleich Reisegepäckversicherung | |
| Die günstigten Reisegepäckversicherungen finden Sie in unserem Reisegepäckversicherung-Vergleich. Achten Sie dabei auch darauf, dass es oft günstiger ist eine Jahres-Reisegepäckversicherung abzuschließen. |
Versicherungsumfang der Reisegepäckversicherung | |
![]() | Durch eine Reisegepäckversicherung ist das Gepäck des Versicherungsnehmers sowie seiner Familienmitglieder oder seines Lebensgefährten versichert. Wichtig ist dieser Versicherungsschutz gerade auch deshalb, weil immer häufiger Gepäckstücke am Zielflughafen verspätet oder gar nicht ankommen. Die Reiseveranstalter müssen dann zwar Ersatz leisten, der ist allerdings abhängig vom Gewicht des Reisegepäcks und beträgt maximal 19 SZR je Kilo ( 1 SZR entspricht aktuell ca.1,16 EUR). Außerdem sind Touristen oft Opfer von Diebstählen oder leider auch zunehmend Raubüberfällen im Urlaubsland. Aus diesem Grund empfehlen wir allen Reisenden, die höherwertiges Reisegepäck mitführen, den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. |
| Die Reisegepäckversicherung erstattet in einem Versicherungsfall üblicherweise den Zeitwert für alles mitgeführte Reisegepäck, bis zur gewählten Versicherungssumme. Achten Sie daher bitte bei teurem Reisegepäck auf eine ausreichende Versicherungssumme. Ist das mitgeführte Reisegepäck wertvoller als die Versicherungssumme, nimmt der Versicherer einen Abzug vor. Nicht materielle Werte, also z.B. Fotos oder Daten auf Laptops, sind nicht erstattungsfähig, auch dann nicht, wenn sie zu beruflichen Zwecken erfasst wurden. |
Besonderheiten der Reisegepäckversicherung |
| In der Reisegepäckversicherung gibt es zahlreiche Leistungsbegrenzungen und Ausschlüsse. Für Schmucksachen, Foto- und Filmapparate wird z.B. von einer Reisegepäckversicherung nur dann gezahlt, wenn sie bestimmungsgemäß getragen bzw. genutzt werden oder die Sachen im abgeschlossenen Hotelzimmer aufbewahrt wurden. Schmuck und Gegenstände aus Edelmetallen müssen in der Regel im Hotelsafe aufbewahrt werden. Außerdem gilt für Schmucksachen meist eine Höchstentschädigungssumme, die von der normalen Versicherungssumme abweicht. Mobiltelefone, I-Pads und andere EDV-Geräte , Brillen , Hörgeräte, Kontaktlinsen,Zahnspangen usw.sind in den meisten Reisegepäckversicherung nicht mitversichert. |
Sportgeräte in der Reisegepäckversicherung |
| Sportgeräte wie Ski, Golfschläger oder Faltboote sind entweder überhaupt nicht oder nur versichert, wenn sie sich nicht im "bestimmungsgemäßen Gebrauch" befinden ( so z.B. bei der Barmenia ). Wenn das Faltboot also während einer Bootstour durch Unfall zerstört wird, erfolgt keine Erstattung durch die Reisegepäckversicherung. Im Schadensfall müssen Diebstähle unverzüglich der örtlichen Polizei gemeldet werden. Der Meldung ist eine Aufstellung der gestohlenen Gegenstände beizufügen. Das Polizeiprotokoll muss dem Versicherer vorgelegt werden, ebenso alle Belege, die den Grund und die Höhe des Schadens beweisen können. |
Fahrräder in der Reisegepäckversicherung |
Auch Fahrräder sind in der Reisegepäckversicherung häufig nicht versichert. Einige Reiseversicherer bieten auch Fahrad-Reiseversicherungen an, die neben dem Fahrradgepäck auch die Fahrräder selbst z.B gegen Fahrradpannen versichern. Prüfen Sie auf jeden Fall vor dem Abschluss einer Reisegepäckversicherung die Allg.Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. |
Reisegepäckversicherung und Hausratversicherung |
| Bei Einbruch und Beraubung innerhalb Europas (bei neueren Bedingungen auch weltweit) zahlt im Übrigen meist auch die Hausratversicherung. Damit die Voraussetzungen eines Einbruchdiebstahls vorliegen, müssen zumindest ein Raum oder Behältnisse in einem Gebäude aufgebrochen sein. Der Einbruch in ein Hotelzimmer ist bei der Reisegepäckversicherung also mitversichert. Wenn weder Raum noch Behältnisse aufgebrochen wurden, liegt nur ein einfacher Diebstahl vor, der über eine Hausratversicherung nicht abgedeckt werden kann. Bei Diebstählen aus Autos besteht Eintrittspflicht der Hausratversicherung wenn sich das Auto zum Zeitpunkt des Aufbruchs in einem Parkhaus befand. Parkt das Auto an einer Straße oder auf einem öffentlichen Parkplatz, reguliert die Hausratversicherung nicht. |