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Jahreskomplettpakete sind für alle, die neben einer Jahres-Reiserücktrittsversicherung auch eine Jahres-Reisegepäckversicherung wünschen, meist die günstigste Lösung.
Eine Reisegepäckversicherung versichert gegen
Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Reisegepäcks ( nicht von beruflich mitgeführten Dingen). Besonders wichtig: Als Verlust wird auch gewertet, wenn das Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag erreicht wie der Versicherte. Dann kann man für einen Teil der Versicherungssumme die notwendigsten Toilettenartikel usw. selbst beschaffen.Falls unterwegs der Ausweis entwendet wird, werden die amtlichen Gebühren für einen Ersatzausweis erstattet.
Gezahlt wird von der Reisegepäckversicherung bei Vorliegen des Versicherungsfalles üblicherweise der Zeitwert für alle Gegenstände, die man für die Reise benötigt, bis zur gewählten Versicherungssumme. Ist das mitgeführte Reisegepäck wertvoller als die Versicherungssumme nimmt der Versicherer einen Abzug vor. Nicht materielle Werte, also z.B. Fotos oder Daten auf Laptops, sind nicht erstattungsfähig, auch dann nicht, wenn sie zu beruflichen Zwecken erfasst wurden. Für Schmucksachen, Foto- und Filmapparate wird von einer Reisegepäckversicherung nur dann gezahlt, wenn sie bestimmungsgemäß getragen bzw. genutzt werden oder die Sachen im abgeschlossenen Hotelzimmer aufbewahrt wurden. Schmuck und Gegenstände aus Edelmetallen müssen in der Regel im Hotelsafe aufbewahrt werden. Außerdem gilt für Schmucksachen in der Regel eine Höchstentschädigungssumme, die von der normalen Versicherungssumme abweicht.
Handys und EDV Geräte , Geld , Fahrkarten usw.sind in der Reisegepäckversicherung nicht mitversichert.
Wenn bereits eine Reisegepäckversicherung besteht, empfehlen wir Ihnen eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung. Dies ist dann die günstigere Alternative.