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Jahreskomplettpakete sind für alle, die neben einer Reiserücktrittsversicherung auch eine Reisekrankenversicherung und Reisegepäckversicherung wünschen, meist die günstigste Lösung.
Eine Reisekrankenversicherung lohnt sich auch für Länder, für die die gesetzlichen Krankenversicherungen die "European Health Insurance Card“ ausgeben. Innerhalb der EU, in der Türkei, Tunesien, der Schweiz und Kroatien ist eine Reisekrankenversicherung nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll.
Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist also auch dann für gesetzlich Krankenversicherte empfehlenswert, wenn zwischen Deutschland und dem Reiseland ein so genanntes Sozialversicherungsabkommen besteht (dieses Abkommen besteht mit allen Staaten der EU und einigen weiteren, die Sie, je nach Reiseziel, bei Ihrer Krankenkasse erfragen sollten). Die GKV übernimmt nämlich in den Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, nur die Leistungen, die in dem Reiseland üblich sind. Auch für diejenigen, die in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, ist der Abschluss dieser Versicherung meist sinnvoll, besonders wenn von der privaten Krankenversicherung keine Kosten für den Rücktransport übernommen wird. Verzichten privat Versicherte außerdem darauf, ihre PKV in Anspruch zu nehmen und reichen Rezepte stattdessen beim Auslandsreise-Krankenversicherer ein, behalten sie ihren Anspruch auf eine mögliche Beitragsrückerstattung.
Wenn bereits eine Reisekrankenversicherung besteht, empfehlen wir Ihnen eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung . Dies ist dann die günstigere Alternative.
Prüfen Sie daher, ob nicht etwa über Ihre Kreditkarte, Ihren Automobilclub oder anderweitig eine Reisekrankenversicherung besteht.Dies gilt insbesondere für alle privat Krankenversicherten.Achten Sie aber darauf, dass manche Kreditkarten nur den Rücktransport versichern, nicht aber die Arztkosten im Ausland.