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| Häufige Fragen zur Reiseversicherung |
| 1. Welche Stornogründe sind in einer Reiserücktrittsversicherung versichert? |
| Als versicherter Gründe für eine Stornierung der gebuchten Reise in der Reiserücktrittsversicherung gelten: Tod, schwerer Unfall, oder unerwartet schwere Erkrankung des Versicherungsnehmers oder seiner nahen Verwandten bzw. Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft, Impfungsunverträglichkeit, Schaden am Eigentum, Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses ,und je nach den AVB der betreffenden Versicherung auch unerwartete Einberufung der versicherten Person sowie Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person oder einer mitversicherten Risikoperson. |
| 2. Welche Gründe berechtigen zum Reiseabbruch bei einer Reiseabbruchversicherung? |
| Die gleichen Gründe wie bei einer Stornierung der Reise. |
| 3. Wann kann in der Reiseversicherung ein Familientarif abgeschlossen werden? |
| Als Familie werden je nach Versicherungsunternehmen schon Ehepaare ohne Kinder oder nur Ehepaare die ständig im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben, angesehen. |
| 4. Wer ist eine Risikoperson in der Reiserücktrittsversicherung ? |
| Risikopersonen sind Personen (z.B. Angehörige, Lebensgefährte), deren Erkrankung oder Tod beim Versicherten auch den Eintritt eines Versicherungsfall auslösen können. Risikopersonen bei der Reiseversicherung sind: die versicherte Person; Angehörige (z. B. Verwandte, Lebensgefährten) der versicherten Person; Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen; Mitreisende (auch nicht verwandte bzw. angehörige) Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben. Dies gilt je nach Versicherer für maximal 4 - 6 Personen. Haben mehr Personen eine Reise gemeinsam gebucht und versichert, so gelten in der Reise-Rücktrittskosten-Gruppenersicherung nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Personen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander. |
| 5. Was tun bei Erkrankung während der Reise? |
| Wer vor Reiseantritt erkrankt, muss umgehend stornieren – denn alle höheren Kosten, die nach Eintritt der Krankheit vom Veranstalter verlangt werden, gehen zu Lasten des Versicherungsnehmers. Eine Erkrankung muss ärztlich diagnostiziert werden und unerwartet auftreten, damit die Reiserücktrittsversicherung die anfallenden Stornokosten erstattet. Die Versicherungen haben für diese Fälle entsprechende Schadensmeldungen und Fragebogen für Arztberichte. |
| 6. Vorerkrankung des Versicherten in einer Reiserücktrittsversicherung - Versicherungsschutzt? |
| Bei bereits vorhandener schwerer Grunderkrankung besteht kein Anspruch gegen die Reiserücktrittsversicherung ,wenn die Krankheit in Krankheitsschüben auftritt und die Stornierung wegen eines Krankheitsschubs erfolgt.. Nach den Versicherungsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung muss eine „unerwartet" schwere Erkrankung vorliegen, die die Stornierung der Reise verursacht. Eine Verschlimmerung einer bereits bestehenden Erkrankung ist nur versichert, wenn sie unerwartet ist. |
| 7. Wie lange darf man nach Reisebuchung mit dem Abschluss einer Reiseversicherung warten ? |
| Der Versicherungsabschluss ist nur bei Buchung oder innerhalb von, je nach Versicherung, 14 bis 21 Tagen nach Festbuchung (Datum der Buchungsbestätigung) möglich. Bei kurzfristigen Buchungen (zwischen 28 und 15 Tagen vor Reisebeginn) ist die Versicherung bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn abzuschließen. Bei Buchungen ab 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Abschluss ausschließlich am Buchungstag möglich. Einige Reiseversicherer haben abweichende Fristen. |
| 8. Wann ist eine Jahresversicherung sinnvoll? |
| Wenn man mehr als eine Reise im Jahr macht ist die Jahres-Reiseversicherung meist die günstigere Alternative. Bei Reisen mit einem Reisepreis über 5000 € ist je nach Anbieter eine Jahresversicherung sogar schon bei einer einzigen Reise günstiger als eine Einmalversicherung. |
| 9. Endet eine Jahres-Reiseversicherung automatisch nach einem Jahr ? |
| Nein. Der Versicherungsschutz verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr , wenn er nicht durch die Versicherung oder den Versicherten fristgerecht vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. |
| 10. Wie weit reicht der Versicherungsschutz für Reiseversicherungen in Kreditkarten ? |
| Nur einige ( in der Regel hochpreisige) Kreditkarten schließen Reiseversicherungen mit ein, der Leistungsumfang ist meist nur subsidiär. Zumeist beinhalten Kreditkarten nur Ausschnittdeckungen, versichern zum Beispiel nur den Rücktransport, enthalten aber keine Reisekrankenversicherung. Oft ist auch die Bezahlung der Reise mit der Kreditkarte Voraussetzung für eine Leistung. |
| 11. Zahlt die Reiseversicherung bei einem Reiserücktritt wegen politischer Unruhen oder Natur-katastrophen am Reiseziel ? |
| Nein, dies ist Sache des Reiseveranstalters bzw. eigenes Risiko. Viele Veranstalter ermöglichen in Anlassfällen (z. B. Terroranschlägen) kostenlose Umbuchungen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht. |
| 12. Darf eine Reiseversicherung in Deutschland auch bei Wohnsitz im Ausland abgeschlossen werden ? |
| Nein, der Wohnsitz des Versicherten muss in Deutschland liegen. Für ausländische Gäste die nach Deutschland reisen gibt es spezielle Versicherungsangebote – die Incoming-Versicherung. |
| 13. Zahlt eine Reiseversicherung bei Reiserücktritt aufgrund Flugverbots wegen der Aschewolke ? |
| Nein, die Airline oder der Reiseveranstalter sind verpflichtet, die Reisekosten zurück zu erstatten. Wenn Sie allerdings direkt im Ausland z.B. eine Ferienwohnung gebucht haben und aufgrund der Aschewolke nicht anreisen können, bleiben Sie trotzdem zur Mietzahlung verpflichtet. |