
| 1. Welche Stornogründe sind in einer Reiserücktrittsversicherung versichert? |
| Als versicherter Grund für die Stornierung der gebuchten Reise gilt: Tod, schwerer Unfall, oder unerwartet schwere Krankheit des Versicherungsnehmers oder naher Angehöriger, Impfungsunverträglichkeit, Schaden am Eigentum, Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses ,und je nach den AVB der betreffenden Versicherung auch unerwartete Einberufung der versicherten Person sowie Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person oder einer mitversicherten Risikoperson. |
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2. Welche Gründe berechtigen zum Reiseabbruch bei einer Reiseabbruchversicherung? |
| Die gleichen Gründe wie bei einer Stornierung der Reise. |
| 3. Wann kann ein Familientarif abgeschlossen werden? |
| Als Familie gelten Sie, Ihr Partner und die ständig im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. |
| 4. Wer/Was ist eine Risikoperson? |
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Risikopersonen sind Personen (z.B. Angehörige, Lebensgefährte), die neben dem versicherten Kunden auch einen Versicherungsfall auslösen können. Risikopersonen sind: die versicherte Person; Angehörige (z. B. Verwandte, Lebensgefährten) der versicherten Person; Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen; Mitreisende (auch nicht verwandte bzw. angehörige) Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben. Dies gilt je nach Versicherer für maximal 4 - 6 Personen. Haben mehr Personen eine Reise gemeinsam gebucht und versichert, so gelten in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Personen und deren Betreuer als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander. |
| 5. Was tun wenn man vor der Reise erkrankt? |
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Wer vor Reiseantritt erkrankt, muss umgehend stornieren – denn alle höheren Kosten, die nach Eintritt der Krankheit vom Veranstalter verlangt werden, gehen zu Lasten des Kunden. Eine Erkrankung muss objektiv ärztlich diagnostiziert werden und unerwartet auftreten, damit die Reiserücktrittsversicherung greift. |
| 6. Ist bei einer Vorerkrankung der Versicherungsschutz gewährt? |
| Bei bereits vorhandener schwerer Grunderkrankung besteht kein Anspruch gegen die Reiserücktrittsversicherung. Dies gilt, wenn in den Versicherungsbedingungen festgehalten ist, dass eine Versicherungsleistung dann nicht in Betracht kommt, wenn die Stornierung der Reise wegen einer Erkrankung notwendig wird, die bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages bestand. Nach den Versicherungsbedingungen muss es um eine „unerwartet schwere Erkrankung“ gehen, die die Stornierung der Reise veranlasst hat. Eine Verschlimmerung einer bereits bestehenden Erkrankung ist nicht versichert. |
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7. Bis wann vor der Reise kann man eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (Einzel oder im Paket) überhaupt abschließen? |
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Der Versicherungsabschluss ist nur bei Buchung oder innerhalb von, je nach Versicherung, 14 bis 21 Tagen nach Festbuchung (Datum der Buchungsbestätigung) möglich.
Bei kurzfristigen Buchungen (zwischen 28 und 15 Tagen vor Reisebeginn) ist die Versicherung bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn abzuschließen. Bei Buchungen ab 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Abschluss ausschließlich am Buchungstag möglich. |
| 8. Wann ist eine Jahresversicherung sinnvoll? |
| Wenn man mehr als eine Reise im Jahr macht. Bei Schiffsreisen ist eine Jahresversicherung die diese mitversichert meist günstiger als eine Einmalversicherung. |
| 9. Läuft die Jahresversicherung automatisch nach einem Jahr aus? |
| Der Versicherungsschutz wird stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer fristgerecht vor Ablauf schriftlich gekündigt wird oder sonstige Beendigungsgründe vorliegen. |
| 10. Bin ich nicht schon über meine Kreditkarte ausreichend reiseversichert? |
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Nicht alle Kreditkarten bieten Versicherungsleistungen an, wenn doch, sind diese meist sehr begrenzt. Zumeist beinhalten Kreditkarten nur Ausschnittdeckungen, versichern zum Beispiel nur den Rücktransport, enthalten aber keine Reisekranken-Versicherung. Darüber hinaus geben Kreditkartenfirmen für die tatsächliche Verwendung des Reiseschutzes gesonderte Bestimmungen vor, wie zum Beispiel die Bezahlung der Reise mit der Karte oder eine regelmäßige Benutzung der Karte in einem gewissen Zeitraum. Besondere Formen des Reiseschutzes wie etwa den Jahres-Komplettschutz oder spezielle Arrangements für Geschäftsreisende gibt es nur bei Reiseversicherern. |
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11. Vor einem halben Jahr habe ich eine Fernreise gebucht. Leider hat sich die politische Lage im Urlaubsland verschlechtert, sodass ich die Reise abgesagt habe. Kann ich die Kosten bei meiner Versicherung geltend machen? |
| Nein, Ihre Reiseversicherung springt nur dann ein, wenn nach der Buchung eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums ausgesprochen wird. Andernfalls müssen die anfallenden Kosten von Ihnen selbst getragen werden. Viele Reisebüros ermöglichen aber in Anlassfällen (z. B. Terroranschlägen) kostenlose Umbuchungen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht. |
| 12. Kann ich die Versicherungen buchen wenn ich im Ausland wohne? |
| Nein, der Wohnsitz des Versicherungsnehmers muss in Deutschland sein. Für ausländische Gäste die nach Deutschland reisen gibt es einen besonderen Versicherungsschutz – die Incoming-Versicherung. |